Die Neustarthilfe für Selbständige ist ab sofort live geschaltet und kann jetzt beantragt werden. Alle natürlichen Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler*innen, Künstler*innen, Schaupieler*innen) können mit ihrem Elster-Zertifikat die Neustarthilfe in Anspruch nehmen. Für die, die nur geringe Umsatzausfälle haben, gilt dies ebenso. Dann wird die Neustarthilfe zur Liquiditätsüberbrückung.
Alle GbR-Teilhaber (z.B. Bands) und Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Ein-Personen GmbH) müssen sich noch ein bis zwei Wochen gedulden. Für sie wird ein separates Portal eingerichtet. Sie sind dann ebenfalls Einzelantragsberechtigt (also nicht die Gesellschaft in Gesamtheit) für die Neustarthilfe.
Ebenfalls wichtig: man kann entweder Neustarthilfe oder ÜH3 beantragen. Nicht beides.
Wir haben einen Neustarthilferechner zum Download abgelegt: ÜH 3 und Neustarthilfe (isdv.net)
Den Antrag auf Neustarthilfe und alle Informationen dazu gibt es unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html
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