FAQ Überbrückungshilfe 3 (Beantragung über Steuerberater oder prüfenden Dritten)
Es gibt zwei Listen mit Beispielen, was über den Digitalisierungs- und Modernisierungszuschuss gefördert werden kann.
Diese zwei Listen sind von den Erstellern mit dem BMWI und/oder BMF abgestimmt. Die ISDV übernimt für deren Richtigkeit keine Gewähr.
Beispiele-für-Digitalisierungs-und-Hygienemassnahmen.pdf
Positivliste-ueberbrueckungshilfe-iii-digitalisierung-hygienemassnahmen.pdf
FAQ Neustarthilfe (für selbständige Einzelunternehmer ohne Angestellte und mit Angestellen unter Vollzeitäquivalenzfaktor 1, GbR-Telhaber, Ein-Personen-GmbH).
Die Neustarthilfe gilt für alle Selbständigen. Künstler, Schauspieler und alle Dienstleister.
Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur Neustarthilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Selbständige, Freiberufler, Ein-Personen-GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und GbR-Teilhaber (z.B. Bands, Antrag pro Teilhaber (max. vier)) können einen Direktantrag selbst stellen oder über einen prüfenden Dritten den Antrag stellen. Kosten des prüfenden Dritten werden bis zu einer Höhe von 375,00 EUR zusätzlich übernommen (pro Antragsteller*in).
Das Portal zur Beantragung der Neustarthilfe findet ihr unter:
Anmeldung bei Direktantrag (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Für selbständige Einzelunternehmer hat unser ISDV-Mitglied André Stock einen Neustarthilferechner entwickelt.
Den Neustarthilferechner findet ihr unter folgendem Link:
ISDV_Rechner_Neustarthilfe_NeustarthilfePlus.xlsx
Seit 01.11.2021 kann die Neustarthilfe (Januar bis Juni) für Direktanträge (ohne prüfenmden Dritten) abgerechnet werden. Dazu gibt es eine separate Seite, die ihr unter folgendem Link findet:
Endabrechnung Neustarthilfe
Alle Infos zu Überbrückungshilfen findet ihr unter