Fristenänderung für die Endabrechnung

Fristenänderung für die ENDABRECHNUNG der Überbrückungs- und Nov-/Dez-Hilfen!

Hier die Übersicht (Quelle: BMWK/BMF, www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de):

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1)

Start Einreichung Paket 1: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen

Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023

Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)

Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023

Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Mehr Infos unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/…/schlu…

Die Frist für die Abrechnung der NEUSTARTHILFE bleibt beim 30.09.2022 für Direktanträge und 31.12.2022, wenn über den Steuerberater (Dritten) beantragt wurde.

(Bildquelle: Screenshot www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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