Fristenänderung für die ENDABRECHNUNG der Überbrückungs- und Nov-/Dez-Hilfen!
Hier die Übersicht (Quelle: BMWK/BMF, www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de):
Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1)
Start Einreichung Paket 1: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen
Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)
Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
Mehr Infos unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/…/schlu…
Die Frist für die Abrechnung der NEUSTARTHILFE bleibt beim 30.09.2022 für Direktanträge und 31.12.2022, wenn über den Steuerberater (Dritten) beantragt wurde.
(Bildquelle: Screenshot www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)