Erleichterungen für die Zahlung der VBG-Beiträge

Erleichterungen für die Zahlung der VBG-Beiträge

„Da bundesweit umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen werden, die einen Großteil der Arbeitswelt in erheblichem Maße vorübergehend einschränken und sich die Krise zudem auf die Konjunktur in Deutschland insgesamt auswirkt, weisen wir auf die Erleichterungen für die Zahlung der Beiträge hin:

Sofern Ihr Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Beiträge nicht in einer Summe zur Fälligkeit begleichen kann, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen.“

Weiter Informationen und die Vorgehensweise findet Ihr unter folgendem Link:
http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/2_Beitrag/1_Ihr_Beitrag/Beitragsbescheid/beitragsbescheid_node.html

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