Die neue Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Frau Bärbel Bas, hat einen mutigen, aber nicht neuen Vorstoß unternommen, in dem sie das Einbeziehen aller noch nicht in der Deutschen Rentenversicherung verankerten Erwerbstätigen zur Diskussion stellt. Das betrifft dann auch Beamte, Selbständige und Abgeordnete.
Dem Grundsatz nach ist die isdv dafür. Beispiele aus Österreich, der Schweiz, Finnland und weiteren zeigen, dass dies sinnvoll und möglich ist, wenn das Gesamtsystem der Sozialversicherung darauf ausgerichtet und angepasst wird. Ohne das ist die isdv nicht mit dabei.
So geht es darum, dass dies nur für zukünftige Selbständige gilt und ein Bestandsschutz eingerichtet wird. Dies wurde 2019 in den Verhandlungsrunden, an denen auch die isdv teilnahm, des BMAS beschlossen.
Zudem müssen gleiche Beitragsregelungen für alle gelten und nicht Selbständige mehr zur Kasse gebeten werden, als andere. Der wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang ist aber die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens. Ohne das hier grundlegende Änderungen vorgenommen werden, die es Selbständigen und ihren Auftraggebern ermöglichen, rechtssicher arbeiten und beauftragen zu können, wird sich die isdv nicht für eine Altersvorsorgepflicht einsetzen.
In der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) fordern wir, dass Bundesministerin Bas schnellstmöglich einen echten Dialog mit den Selbständigenverbänden, der uns dazu vom bisherigen Bundesminister Heil verwehrt wurde, in Gang zu setzen. Wir sind bereit, konstruktiv eine echte Lösung für die Selbständigen mit dem BMAS zu erarbeiten.
Zur Pressemitteilung der BAGSV geht es hier:
250513_PM_Bas_Altersvorsorge_final.pdf
(Bildquelle: Bundestag.de)