Urteil BSG Honorarärzte

Das BSG hat gestern (04.06.19) entschieden: „Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen.“

„Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind.[…] So sind Anästhesisten – wie die Ärztin im Leitfall – bei einer Operation in der Regel Teil eines Teams, das arbeitsteilig unter der Leitung eines Verantwortlichen zusammenarbeiten muss.[…] Hinzu kommt, dass Honorarärzte ganz überwiegend personelle und sachliche Ressourcen des Krankenhauses bei ihrer Tätigkeit nutzen. So war die Ärztin hier nicht anders als beim Krankenhaus angestellte Ärzte vollständig eingegliedert in den Betriebsablauf. Unternehmerische Entscheidungsspielräume sind bei einer Tätigkeit als Honorararzt im Krankenhaus regelmäßig nicht gegeben. Die Honorarhöhe ist nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien und vorliegend nicht ausschlaggebend.“

Die Eingliederung in den Betriebsablauf, der Grad an Spezialisierung und die Unabhängigkeit von Weisungen können auch die Typisierung unserer Arbeitsabläufe betreffen.
Was macht für Euch Selbständigkeit in unseren Teams aus? Was haltet ihr von der Begründung des BSG?

Wir. Gemeinsam. Jetzt.

#bagsv #isdv #wirbrauchendasneuemiteinander
#wirgemeinsamjetzt

https://www.bsg.bund.de/…/Pressemittei…/DE/2019/2019_21.html

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