„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Beklagte (das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg) wird unter Aufhebung des Bescheides vom 06.11.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.12.2020 verurteilt, dem Kläger (Dany Rau) in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 Leistungen ohne Berücksichtigung von Vermögen gemäß § 12 SGB II zu gewähren“. (Sozialgericht Berlin Nr. S 157 AS 538/21)
Im Oktober 2020 hat Dany einen Antrag auf „ALG II im Vereinfachten Antragsverfahren für Selbstständige“ gestellt, wie es von der Bunderegierung zur „Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie“ vorgesehen war und noch bis zum 31.12.2022 ist. Dieser Antrag wurde mit einem Ablehnungsbescheid des Jobcenter Berlin beantwortet. Auch eine Intervention des BMAS auf Anfrage der isdv hat hier nichts verändert. Im Januar 2021 hat Dany beim Sozialgericht Berlin Klage gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht.
Am 02.06.2022 (!) hat das Sozialgericht Berlin ein wegweisendes Urteil gesprochen und das Jobcenter dazu verurteilt Dany für den beantragten Zeitraum ALGII nach der Maßgabe seines Antrags zu bezahlen.
Mit Freitag dem 22.07.2022 ist die Berufungsfrist abgelaufen. Das Urteil ist damit ein Präzedenzfall und ein Erfolg für alle Selbstständigen, denen ALG II verweigert wurde, weil sie Rücklagen für ihre Altersvorsorge gebildet hatten. Für sie besteht nun die Möglichkeit, die Ablehnungsbescheide mit Bezug auf dieses Urteil anzufechten und so rückwirkend die Leistungen zu beziehen.
Herzlichen Glückwunsch Dany zu diesem Erfolg und vielen Dank für Deinen unermüdlichen Einsatz für die Selbständigen.
Aktuell hat Dany folgende Klagen laufen:
11 Bundesländer auf Entschädigung
2 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht wegen „Voreingenommenheit der Richterschaft“
Die isdv und der VGSD unterstützen Dany bei diesen Verfahren.
Auch Du kannst Dich beteiligen, indem Du zur Verfahrenskasse beiträgst über https://smpl.is/2pia