Neustarthilfe

Die Beantragung der Neustarthilfe für GbR-Teilhaber und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften ist jetzt freigegeben. Leider will das BMWi wieder den Umweg über den prüfenden Dritten. Die Kosten werden gedeckelt zusätzlich übernommen.

Auszug aus FAQ NSH 4.1.: „Möchten Sie auch Umsätze aus Personengesellschaften geltend machen oder soll der Antrag für Ihre Ein-Personen-Kapitalgesellschaft gestellt werden, dann stellen Sie den Antrag über einen prüfenden Dritten. Der prüfende Dritte prüft vor Antragstellung die Plausibilität Ihrer Angaben und berät Sie bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.“

Auszug aus FAQ NSH 4.3.: „Der prüfende Dritte gibt seine Kosten bei der Antragsstellung für die Neustarthilfe an. Bis zu einer beantragten Fördersumme von 5000 Euro werden die geltend gemachten Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro bezuschusst. Bei einer beantragten Fördersumme von mehr als 5000 Euro beträgt der Zuschuss fünf Prozent der beantragten Fördersumme.“

Alle Details unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Weiterhin warten müssen noch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit bis zu vier Gesellschaftern. Dies kommt „zu einem späteren Zeitpunkt“. Ein genauen Zeitrahmen gibt es hierzu nicht.

(Bild: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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