Am 13.01.23 fand die erste Verhandlung zur Entschädigungsklage von isdv-Mitglied Dany Rau gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Landgericht Stuttgart statt.
In den Ausführungen der Richterin und des Anwalts der Gegenseite war zwischen den Zeilen zwar Zustimmung zu Danys und RA Augustins Begründungen wahrzunehmen, allerdings gäbe die derzeitige Rechtsprechung nur eine ablehnende Beurteilung her.
Größter Hammer war, dass der gegnerische Anwalt bemerkte, dass im vorliegenden Fall ein unternehmerisches Risiko zum tragen käme, mit dem Dany hätte rechnen müssen.
Die Richterin stellte fest, dass Dany sicherlich, wie viele andere auch, zwar in der Existenz bedroht, sie aber nach ihrer derzeitigen Sicht auf den Fall die Klage abweisen müsse. Sie versprach Dany allerdings nochmal darüber nachzudenken.
Das Urteil soll am 27.01.2023 verkündet werden. Auf die Begründung warten wir gespannt.
Vielen Dank an Dany, dass Du diesen Weg für uns alle gehst und Dich durch die vielen Steine nicht stoppen lässt. Danke auch an die Selbständigen, die mit vor Ort waren. Das hilft immer, da die Richterschaft so sieht, dass es ein allgemeines Interesse an der Verhandlung gibt.
Wer Dany dabei unterstützen möchte, die Kosten zu bewältigen, kann hier spenden: