Kinderzuschlag: “Notfall-KiZ”

Kinderzuschlag: “Notfall-KiZ”

Liebe Eltern,

Seit 1.4.2020 kann Kinderzuschlag beantragt werden. Dieser beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.
 
Nutzt den Notfall-KiZ, wenn Euer Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr …

  • Kurzarbeitergeld erhaltet,
  • selbstständig seid und derzeit keine oder verringerte Einnahmen habt,
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden habt oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht.
Die Regelungen sind befristet bis 30. September 2020 und können in diesem Zeitraum beantragt werden.
 
Weitere Informationen erhaltet Ihr unter dem folgenden Link:

#WirGemeinsamJetzt

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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