Ergänzung der ÜH3

ZUSÄTZLICHE HILFEN auch für Selbständige:

gemäß einer gerade vom BMWI herausgegebenen Pressemitteilung werden die Hilfen der ÜH3/Neustarthilfe durch zusätzliche Gelder ergänzt.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 der FAQ 2.4.

Für Unternehmen der Veranstaltungs– und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre.

Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.

Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).

Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

Damit sind eine ganze Reihe an Verbesserungen aufgenommen worden, die unter anderem von den Verbänden des Forum Veranstaltungswirtschaft eingebracht worden sind.

Hier geht es zur Pressemitteilung:

Bundesfinanzministerium – Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserung und neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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