Mythos 7

„Du bekommst von mir als Dein Auftraggeber einen Tagessatz. Tagessatz heißt 24 Stunden. Wenn Deine Arbeit getan ist, setze ich Dich natürlich auch für andere Arbeiten ein.“

Stimmt nicht. 

Das wäre der Fall, wenn Du Arbeitnehmer bist. Als Arbeitnehmer hast Du Lebenszeit an den Arbeitgeber verkauft und bist zur Abgeltung verpflichtet. Da kann in einem gewissen Rahmen mal Arbeit dazukommen, die nicht der Kern Deiner Anstellung ist. Das Arbeitszeitgesetz oder der Tarif- beziehungsweise Arbeitsvertrag regelt dann, wie lange Du überhaupt arbeiten darfst.

Bei Selbständigen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Arbeiten zu verlangen, die vertraglich nicht vereinbart wurden. Er kann bei Dir anfragen, ob Du bereit wärst, auch eine zusätzliche, andere Arbeit zu erledigen. Das muss dann aber immer mehr Geld für Dich bedeutet. Man nennt das Auftragsmehrung.  Auch hierzu am besten ein Angebot erstellen oder zumindest die mündliche Absprache per Email wiederholen und den Auftrag dem Auftraggeber bestätigen. Dabei auch immer den Zusatzbetrag nennen.

Wenn Du selbst entscheidest, dass Du einem Kollegen oder einer Kollegin hilfst, weil Du bereits fertig bist, ist das nobel und Deine Entscheidung.
So kommt man vielleicht gemeinsam schneller an die Milchshake-Bar.

Aber beachte immer: auch für Dich gelten maximale Arbeitszeiten. Zwar nicht im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, aber doch im Versicherungsrecht. Im Fall eines beruflich motivierten Unfalles wird Deine Berufsunfallversicherung nachfragen, warum Du meinst, 16 Stunden arbeiten zu können.  

Bei einem Schreibtischjob mag das alles nicht so relevant sein. Wenn das Risiko allerdings höher ist, sollte man sich die Frage schon mal stellen. So etwas kann sehr teuer werden. Eine Risikoanalyse für die eigene Tätigkeit hilft hier sehr.



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