A1-Bescheinigung soll im ESSPASS digitalisiert werden.

ESSPASS – der European Social Security Passport – zieht die Entsendemeldung A1 in die digitale Welt. Grundsätzlich ist die isdv aller Digitalisierung von Behördenvorgängen positiv gegenüber eingestellt, wenn sie denn dann sinnvoll gemacht sind und eine Vereinfachung darstellen. Das Vorliegende Konzept der EU-Kommission ist jedoch nur eine 1:1-Umsetzung des bisherigen Systems. Der Anspruch bleibt derselbe, die Sinnhaftigkeit wird nicht thematisiert.
Das EU-Verfahren ist momentan in der zweiten Kommentierungsphase. Die isdv hat sich daran beteiligt und die bislang nirgendwo genannten, aber dennoch betroffenen Selbständigen ins Gespräch eingebracht. Selbständige werden im Grunde nicht entsendet. Vor allem nicht, wenn der Einsatz im Ausland im Rahmen einer Tournee oder eines Gastspieles oder einer Beauftragung im Inland des Selbständigen liegt. Selbständige sind immer selbst für ihre soziale Absicherung verantwortlich und haben keinen Arbeitgeber, der für Meldungen und Zahlung zuständig ist. Dies kann sich ändern, wenn der Einsatz über sechs Monate lang ist oder in speziellen Fällen, wenn der Auftraggeber im Einsatzausland seinen Sitz hat. Das sind Sondersituationen, die meist nicht zutreffen. Österreich hat hier eine passende Lösung erarbeitet und kurzzeitige Einsätze aus dem Meldeverfahren ausgenommen. Ein Beispiel, wie man in Größenordnung entbürokratisieren kann.

Lest hier den vollständigen Kommentar der isdv:
https://www.isdv.net/wp-content/uploads/isdv_Rueckmeldung-EU_ESSPASS.pdf

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