Wer Corona-bedingt bereits um die rechtzeitige Abgabe seiner Steuerunterlagen für 2021 fürchtet, kann erst einmal wieder aufatmen, denn die entsprechenden Fristen wurden im Zuge des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes erneut verlängert. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst einreichen, haben demnach bis zum 30. September 2022 Zeit, ihre Unterlagen beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, verlängert sich die Frist sogar bis zum 30. Juni 2023. Wem selbst die neu gesetzten Fristen Probleme bereiten, kann zudem rechtzeitig eine begründete Fristverlängerung von vier bis sechs zusätzlichen Wochen beantragen. Wer die gesetzten Fristen einfach verstreichen lässt, riskiert Verspätungszuschläge von monatlich 0,25 % der festgesetzten Steuer (mindestens 25,– Euro).
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