Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 wird gesenkt. Das gab Bundesfinanzminister Lindner bekannt.
Für uns Unternehmer bedeutet das eine deutliche Entlastung , wenn es aufgrund von Zahlungsverzug bei Steuern und Abgaben zu Zinszahlungen kommt (§233a AO). Der Zinssatz wird um 4,2% pro Jahr von 6% auf 1,8% gesenkt.
Wer sich in der Situation der Zinszahlungen an das Finanzamt befindet, sollte hier genau nachschauen, das dies auch korrekt und rückwirkend zum 01.01.2019 berechnet wird.
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