Was muss bei Bezug von ALG1 und Novemberhilfe beachtet werden?

Bislang ungeklärt war, in wie weit der Bezug von Arbeitslosengeld 1 bei Beantragung der Novemberhilfe verrechnet werden muss.

Wir haben bei der Projektgruppe Überbrückungshilfe des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um Klärung gebeten und folgende Antwort erhalten:

Da das ALG I der Deckung der privaten Lebenshaltungskosten dient, wird es nicht auf die Novemberhilfe angerechnet und muss auch nicht als Versicherungsleistung mit angegeben werden. Umgekehrt wird die Novemberhilfe als so genanntes „müheloses Einkommen“ auch nicht auf das ALG I angerechnet (im Gegensatz zu „mühevollem“ Einkommen aus Erwerbstätigkeit).

#wirgemeinsamjetzt #novemberhilfe

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