Überbrückungshilfe 3 plus für das vierte Quartal (Oktober bis Dezember) ist jetzt beantragbar.
Das Bundeswirtschaftsministerium informierte gestern Abend darüber, dass ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe 3 plus für die Monate Oktober bis Dezember gestellt werden können. Die Neustarthilfe plus ist noch nicht für die Monate Oktober bis Dezember beantragbar!
Die Regeln für den Zugang und die Förderbereiche der ÜH3plus haben sich nicht verändert im Vergleich zur ÜH3plus für das Q3 2021.
Anträge auf Überbrückungshilfe 3 plus können bis zum 31.Dezember 2021 gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Änderungsanträge für die Quartale drei und vier 2021.
Wann die Neustarthilfe plus für das Q4 beantragbar ist, wurde noch nicht bekannt gegeben. Wir rechnen täglich damit.
Alle Infos wie immer unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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