SV-Meldeportal wird einheitlich

Selbstständige und Arbeitgeber sollen für ihre Meldungen (z.B: auch A1) an die Sozialversicherungsträger ab 2024 nur noch das im Oktober gestartete „SV-Meldeportal“ nutzen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß Paragraf 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 29. Februar 2024 kann das Vorläuferprodukt SV.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.

Über dieses Portal können Selbständige die A1-Bescheinigung für Auslandsarbeitsaufenthalte beantragen. Üblicherweise liegt diese Bescheinigung dann innerhalb von 1-2 Tagen im Portal bereit. So kann das auch von unterwegs beantragt und empfangen werden.

Meldet Euch jetzt um oder beim neuen Portal an, damit ihr den Zugang zur dazu habt, wenn ihr ihn braucht. Eine Betriebsnummer ist für Selbständige ohne Angestellte nicht notwendig. Allerdings wird ein gültiges #Elsterzertifikat benötigt oder eine #BundID.

#isdv #selbstaendig #selbständig #wairGemeinsamJetzt

(Bild: Homepage SV-Meldeportal)

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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