Steuersenkung in Deutschland

Mit heutigem Datum ändern sich die Steuersätze der Umsatzsteuer von 19% auf 16% und von 7% auf 5%.
 
Der entscheidende Faktor in der Berechnung ist das Lieferdatum, nicht das Datum der Rechnungstellung. Wer Rechnungen für erbrachte Leistungen aus dem Juni, jetzt im Juli oder später in Rechnung stellt, der berechnet weiterhin 19%. Erst, wenn die Leistung oder Lieferung zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 vollständig erbracht wurde, ist der reduzierte Umsatzsteuersatz von 16% bzw 5% zu verwenden.
 
Eingehende Rechnungen und Belege/Quittungen, sollte jeder sofort prüfen und auf die korrekte Umsatzsteuerangabe bestehen. Ein zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuersatz kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Ein „ja, steht falsch drauf, ist aber richtig berechnet“ hilft dabei nicht.
 
Unter den folgenden beiden Links bekommt ihr eingehendere Informationen zu dem Thema:
Link zum Bundesfinanzministerium:
 
Link zur IHK München:
 
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