Selbständige gewinnen gegen NRW: Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht rechtens

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am 16.08.2022 zugunsten dreier Selbständiger, die gegen die Rückforderungsbescheide der Coronahilfen des Landes NRW geklagt hatten. Die zuständige Richterin befand, dass sowohl die Antragsformulare als auch die Genehmigungsbescheide missverständliche Formulierungen aufwiesen. Die Kläger hätten demnach davon ausgehen müssen, dass die Soforthilfe auf ihre Umsatzeinbußen und nicht wie Wochen später von der Landesregierung kommuniziert, nur auf die pandemiebedingten Verluste Bezug nimmt. „Unklarheiten gehen immer zulasten der Behörden, nicht der Empfänger. Das ist einfach so“, kommentierte die Richterin. Ob eine an das Urteil anschließende Berufung des Oberverwaltungsgerichts folgt, ist zurzeit noch nicht klar.

Allein am Verwaltungsgericht Köln werden aktuell knapp 500 vergleichbare Fälle verhandelt.

Die isdv hatte in einem ihrer zweiwöchigen Online-Mitgliedertreffen die Vertreter der IG NRW Soforthilfe, Marc Schuirmann und Reiner Hermann, bereits zu Besuch. Herzlichen Glückwunsch zu Eurem Erfolg!

In ganz NRW dürfte es sich nach Schätzungen insgesamt um mehr als 2.000 Klagen dieser Art durch Selbständige und kleinere Betriebe handeln. Eine Chance darauf, den Gesamtbetrag der Corona-Soforthilfe behalten zu können, haben letztlich allerdings nur diejenigen, die gegen ihren Bescheid bereits Einspruch erhoben haben.

Aktenzeichen: 20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22

https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/…/2022/2221/index.php

https://ig-nrw-soforthilfe.de/

#ignrwsoforthilfe #selbstaendig

(Foto: Homepage des VG-Düsseldorf)

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