NEUSTARTHILFE PLUS für das 4. Quartal 2021 ist ab sofort per Direktantrag beantragbar.
Für das Q3 und Q4 können jeweils bis zu 4500 EUR beantragt werden. An der Systematik der Hilfe, der Verwendung der Gelder und den Berechnungsformeln hat sich nichts geändert. Der Neustarthilferechner der ISDV ist auch für das Q4 verwendbar.
Weitere Infos zur den Hilfen findet ihr unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html
Den Neustartrechner findet ihr unter https://www.isdv.net/neustarthilfe_plus.html
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