Mythos 3

„Du darfst diese Tätigkeit gar nicht selbständig machen.“ 

Stimmt nicht. 

Grundsätzlich darf man in Deutschland alle Tätigkeiten selbständig ausführen. Für manche benötigt man spezifische Qualifikationen, für sehr wenige eine Genehmigung. Rigger, Elektriker oder Meister benötigen zum Beispiel bestimmte  Qualifikationen.

Die Frage, die sich dazu eher stellt, ist: bekommst Du für die Ausführung  Weisungen Deines Auftraggebers und wirst Du in die Betriebsstruktur des Auftraggebenden eingebunden?

Dies kommt regelmäßig bei Assistenzjobs, Stagehand- oder Lagertätigkeiten vor; alle Tätigkeiten, die gemeinhin als Hilfs- oder zuarbeitende Tätigkeiten angesehen werden, wo die ausführende Person sich die Aufgabe nicht eigenständig gegeben hat. In diesen Fällen spricht dann das Sozialgesetz dagegen und sagt, das ist keine selbständige Arbeit, das ist Scheinselbständigkeit.
Alle anderen Arbeiten (z.B. als Techniker:in) kann man immer selbständig ausführen.

Worauf es ankommt, ist die Art, wie Auftraggeber und Auftragnehmer miteinander umgehen, ob es Unterlagen (Angebote, Verträge und weiteres) gibt und ob ein Außenstehender erkennen kann, dass der Auftragnehmende nicht Teil des Unternehmens des Auftraggebers ist. 
Zum Thema Scheinselbständigkeit findest Du weitere Informationen auf unserer Seite unter Statusfeststellung – Scheinselbständigkeit .

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