Mythos 1

„Anreisen zum Job darfst Du nur mit den Kilometerpauschalen, die das Finanzamt vorgibt, in Rechnung stellen (0,30 EUR bzw. 0,38 EUR).“  

 

Stimmt nicht.  
Diese sogenannte Kilometerpauschale nach §9 EKStG gilt NUR für Angestellte eines Unternehmens, die eine beruflich bedingte Fahrt mit dem PRIVATEN PKW machen mussten. Für nichts anderes. 

Du als selbständiger Unternehmer:in berechnest die tatsächlichen bzw. von Dir höchst selbst festgelegten Preise pro Km. Abhängig von Deinem Fahrzeug, der Versicherung, dem Kraftstoffverbrauch und dem Kraftstoffpreis liegt man realistisch meist im Bereich von 55 bis 90 Cent pro Km. Du darfst auch 2 Euro pro Km in Rechnung stellen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen sich auf einen Betrag einigen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe oder Richtwert. 

Tipp für Dein Angebot: 

Berechne die ungefähren Kilometer mit Hilfe von Google-Maps oder ähnlichen Seiten und mache daraus eine Pauschale. Das hilft Deinem Auftraggeber, die Kosten stabil zu halten und Dir erspart es Diskussionen.

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