KUG verlängert

Nach vielen Gesprächen und vielen Schreiben der Verbände des Forum Veranstaltungswirtschaft und anderer hat heute Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, die vereinfachte Kurzarbeiterregelung und den Bezug auf 28 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30.06.2022. Angestellte, die bereits seit März/April 2020 in Kurzarbeit sind, können nun im Betrieb bleiben und bleiben auch auf dem erhöhten Bezugssatz von 80% bzw. 87%.

Ein wichtiger Schritt und ein guter Schritt für die Veranstaltungswirtschaft.

Hier die übereinstimmenden Meldungen:

https://www.finanztreff.de/news/heil-kuendigt-verlaengerung-des-vereinfachten-zugangs-zur-kurzarbeit-an/27686042

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/arbeitsmarkt-in-der-pandemie-heil-k%C3%BCndigt-verl%C3%A4ngerung-der-kurzarbeit-regeln-an/ar-AATm3qx

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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