Gestern fand im Oberlandesgericht Stuttgart das Berufungsverfahren „Dany gegen Baden-Württemberg“ statt. Wir waren ohne große Erwartungen in die Verhandlung gegangen und wurden dann doch überrascht. Der Richter nahm sich über eine Stunde Zeit mit Dany und seinem Anwalt zu diskutieren und die Argumente, warum eine Entschädigung aufgrund von existenzbedrohenden Einschränkungen durch die getroffenen Corona-Schutzmaßnahmen berechtigt sei, anzuhören und einzuordnen.
Einer der entscheidenden Aussagen des Richters war die folgende (nicht wörtlich):
Ein Richter prüft Ansprüche im Sinne des Gesetzes. Eine Grundrechtsverletzung führt nicht automatisch zu einer Entschädigungszahlung, wenn es vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. Das sei hier der Fall. Der Gesetzgeber hat für diese Situation, wie sie durch das Coronavirus verursacht wurde, keine Entschädigung von Unternehmen vorgesehen.
Leider wollte er sich nicht dahingehend äußern, das es sich an dieser Stelle um eine Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz handelt. Die allgemeine Rechtsauffassung sei es, das der Gesetzgeber dies einfach nicht entschädigen wolle.
Die Forderung von Dany´s Seite, dann doch die Entscheidung zum BGH oder Verfassungsgericht abzugeben, um den Gesetzgeber zum Nachbessern für die Zukunft zu bringen, sah er nicht als seine Aufgabe, hat es aber auch nicht gänzlich vom Tisch geräumt.
In einem Monat folgt das Urteil. Wir bleiben gespannt am Ball.
Danke für Eure Unterstützung.
#isdv #Danyklagt #äwirGemeinsamJetzt