Großer Erfolg für die IG-Soforthilfe NRW

Am Freitag, 17.03.2023 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in der Revision das finale Urteil zur Rückzahlung der Soforthilfe in NRW gefällt.

Das OVG entschied, das die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen von Soloselbständigen in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig seien. In der Begründung stellt das Gericht klar, dass das Land bei der Auszahlung bestimmte Bedingungen festgesetzt hat. „An diese Vorgaben musste das Land sich dann auch halten, als es später abgerechnet hat und zurückgefordert hat“, sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme gegenüber der Tagesschau.

Dieses Urteil ist für diejenigen super, die gegen den Bescheid der Rückforderungen geklagt hatten. Alle anderen können nur hoffen, dass das Land dem Urteil folgend, die Abrechnung neu aufstellt. Das Land NRW sieht dies wohl noch nicht als nötig an.

Dennoch ein wichtiger und großer Erfolg für gut 2000 Betroffene. Herzlichen Glückwunsch an Reiner Hermann und Marc Schuirmann von der IG-NRW-Soforthilfe.

(Bildquelle: www.ig-nrw-soforthilfe.de)

Weitere Infos und Presseartikel zum Thema gibt es hier:

https://ig-nrw-soforthilfe.de/118-pressespiegel-ueber-die…

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