Fristen Endabrechnung

Viele von uns haben die Neustarthilfe in Anspruch genommen. Diese Hilfeleistungen müssen bei Zeiten abgerechnet werden. Wann was fällig ist, könnt ihr in einer Liste nachlesen. Seit 25.03.22 kann die Neustarthilfe Plus (Sept.-Dez. 2021) abgerechnet werden.

Alle Fristen findest Du in einer Übersicht auf der Seite des BMWK unter folgendem Link:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/neustarthilfe-endabrechnung.html?etcc_med=Push

 

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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