Frist zur Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens verlängert.

Die Hoffnung war groß, doch nun wird die Frist im §127 SGB IV (Moratorium der Statusfeststellung für Honorarlehrkräfte) um voraussichtlich ein ganzes Jahr verlängert. Die Bildungsträger stellen jetzt die Kursangebote für 2027 zusammen und brauchen dafür jetzt Planungssicherheit.

In der morgigen Sitzung im BMAS soll es darum gehen, wie genau der neue Fahrplan für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens aussehen soll.

Bereits auf dem vergangenen Bundesparteitag der CDU wurde die Möglichkeit, dass es so kommt, uns gegenüber angesprochen. Seither drängen wir darauf, dass dieses Moratorium im §127 SGB IV auf alle Selbständigen aller Branchen erweitert wird.
Dies stößt zumindest bei den zuständigen Unionspolitikerinnen und -politikern auf offene Ohren.

#wirGemeinsamJetzt #CDU #BMWE #isdv #bagsv #selbständig #statusfeststellungsverfahren

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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