Mythos 9

„Wenn Du für uns als Subunternehmer:in arbeiten magst, musst Du eine  E-Mail-Adresse von uns verwenden. Du darfst nicht Deine eigene benutzen!“ 

Stimmt nicht. 

Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Du nicht mit Deinem eigenen Telefon oder Deiner eigenen  E-Mail-Adresse im Auftrag eines anderen arbeiten dürftest. 

Das Problem hat Dein Auftraggeber, wenn die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob die Beauftragung von Dir wirklich eine Selbständigkeit darstellt oder Du doch abhängig beschäftigt warst.  

Eine  E-Mail-Adresse des Auftraggebers ist dabei ein starkes Indiz für eine Scheinselbständigkeit, genauso, wie Firmenkleidung, Visitenkarten oder ein Arbeitsplatz im Haus des Auftraggebers oder die Nennung Deiner Person als „Teil des Teams“ auf der Homepage oder in sozialen Medien.  

Da wir alle miteinander klar kommen wollen und müssen, solltest Du Deinen Auftraggeber in so einem Fall auf diese Gefahr hinweisen und ihm zum Beispiel anbieten, dass Du in Deiner eigenen Emailsignatur den Hinweis „im Auftrag von….“ ergänzt, wenn Du Emails versendest, die mit dem Auftrag zu tun haben. 

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