KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Seit 2023 gibt es das Förderprogramm „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“, kurz KOMPASS genannt. Hierbei handelt es sich um ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), um Solo-Selbständige dabei zu unterstützen, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Das Geld für dieses Förderprogramm kommt aus dem Europäischen Sozialfond Plus (EFS+) dessen Hauptziel es ist, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Investiert wird vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.

KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.

Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein.  Bis zu 90% der Kosten einer Weiterbildung (maximal 4500 Euro) werden rückerstattet.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss eine KOMPASS-Anlaufstelle einen sogenannten Qualifizierungscheck durchführen. Diese Anlaufstellen helfen auch bei der Antragsstellung über das Förderportal Z-EU-S.

 Ein Qualifizierungscheck ist bis zum 29.02.2028 möglich. Da die Beantragung etwas Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam, frühzeitig mit einer Anlaufstelle Kontakt aufzunehmen. Eine Liste dieser Stellen findet Ihr hier: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_anlaufstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=34

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