ABRECHNUNG NEUSTARTHILFE

Für das erste Halbjahr kann die Endabrechnung der Neustarthilfe (1. Halbjahr 2021) durchgeführt werden.

Voraussetzung:

  1. Du hast einen Direktantrag (ohne Steuerberater) auf Neustarthilfe (Monate Januar bis Juni) gestellt.

  2. Du hast Geld ausgezahlt bekommen (Antrag wurde stattgegeben)

Unter dem Link:

https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/soloselbstaendig/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=antrag-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fdirektantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fantrag%2Fsso%2Flogin&state=804df6e7-b9b1-4417-ba12-573a1fbd68db&login=true&scope=openid

kannst Du mit Deinem Elsterzertifikat die Abrechnung durchführen.

Vier Felder müssen ausgefüllt werden, analog zur Beantragung (tatsächlicher Umsatz, erhaltener Lohnersatz, Einkünfte aus abhängig Beschäftigung, Gesamtumsatz 2019) und die Einwilligungserklärung muss ausgefüllt werden (viele Häkchen).

Ob und wieviel Du zurückzahlen musst, sagt Dir das System sofort. Der Bescheid folgt dann auch noch.

Wenn Du dazu noch etwas mehr hören möchtest oder auch Deine Erfahrungen mitteilen magst, kannst Du Dich gerne am gemeinsamen Talk des ISDV und VGSD beteiligen.

Dieser Talk findet morgen, 02.11.21 von 16-17:00 Uhr auf der Plattform des VGSD statt.

Hier der Link zur Anmeldung:

https://www.vgsd.de/event-permalink/6310

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