Die Bundesregierung einigt sich auf ein Eckpunktepapier zum Statusfeststellungsverfahren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf ein Eckpunktepapier zur Statusfeststellung von Selbständigen geeinigt. Es sieht fünf Positivkriterien vor, von denen drei erfüllt sein müssen.
Die Kriterien für eine Selbständigkeit könnten demnach die folgenden sein:

Der Auftragnehmer

  1. hat Verlustrisiken und Gewinnchancen,
  2. hat das Recht, eine Vertretung zu stellen,
  3. ist nicht im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig,
  4. trägt unternehmertypische Aufwendungen,
  5. tritt werbend am Markt auf.

Die isdv bewertet dies als einen großen Schritt in die richtige Richtung. Auch die Loslösung von einer Einbeziehung aller Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bewerten wir als positiv. Die Einbeziehung zukünftiger Selbständiger in die DRV, wie es die Altersvorsorgekommission in Ziffer 22 vorgeschlagen hat, wird aber kommen.
Es gibt aber auch Punkte, die uns fehlen. So zum Beispiel die Wiedereinführung des §7b SGB IV in der Fassung von 1999, um rückwirkende Zahlungen laufender Verfahren abzumildern.
Dies ist jedoch kein Referentenentwurf und auch noch kein Gesetz und deshalb „subject to change“. Wir bleiben am Thema dran und setzten uns weiter dafür ein, dass es so oder zumindest so in der Art kommt.

#isdv #wirgemeinsamjetzt #statusfeststellung #bagsv #selbständig

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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