Mit dem Schreiben vom 07.12.2021 verlängert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erneut die Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen durch Steuerpflichtige, die pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Um unbillige Härten zu vermeiden, können Betroffene bis zum 31. Januar 2022 bei der zuständigen Landesfinanzbehörde unter Darlegung einer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlichen Situation einen entsprechenden Antrag stellen. Für den Fall, dass einzelne Verlustwerte durch den Antragsteller nicht konkret nachgewiesen werden können, sind die Behörden angewiesen, bei der Prüfung keine zu strengen Anforderungen zu stellen, um Antragsablehnungen zu vermeiden.
Der gewährte Zahlungsaufschub der bis zu diesem Datum fälligen Steuern sowie das Aussetzen von bereits laufenden Vollstreckungsmaßnahmen ist maximal bis zum 31. März 2022 beziehungsweise bei Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung bis zum 30. Juni 2022 möglich.
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