BMAS Fachgespräch

ISDV vor Ort:

Gestern fand in den Räumen der VBG Berlin das erste Fachgespräch zum Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV statt.

Nachdem wir nun drei Jahre darauf hingearbeitet haben, hat gestern das erste Fachgespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema aller Themen stattgefunden. Mit dabei:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbständigenverbände (BAGSV), vertreten durch den VGSD, BSW, DDV, DDIM und ISDV
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Deutscher Kulturrat
  • Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
  • Spitzenverband der Krankenkassen (GKV)
  • Künstlersozialkasse (KSK)
  • Vorsitzende des Beirats der Künstlersozialkasse
  • Dr Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht
  • Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Die Fragestellung war unter anderem auf die Auswirkungen, Funktionalität und Problematik des Statusfeststellungsverfahrens in den verschiedenen Branchen bezogen. Dazu konnte die ISDV, vertreten durch Marcus Pohl, viel beitragen: Arbeitssituationsbeschreibungen, Beauftragungsformen und Vorlaufzeiten von Aufträgen, aber auch die Auswirkungen von Arbeitnehmerüberlassung auf die Branche und wie sich die Situation von Arbeitnehmern im Vergleich zu Selbständigen darstellt.

Es gab viel Unterstützung unserer Darstellungen durch die KSK, den Deutschen Kulturrat und den Beirat der KSK. Wir haben uns in der Argumentation gut ergänzt. So ist für das BMAS ein recht klares Bild entstanden und einiges neues aufgekommen, fasste der Vorsitzende des Fachgespräches den Tag zusammen. Ebenso unterstützte der BDA unsere Darstellungen und Ideen.

Die BAGSV konnte einen Punkt anbringen, der beim BMAS und auch der DRV nicht auf dem Zettel war. Dies ist die harte Sanktionierung von Fehlentscheidungen eines Unternehmers in Bezug auf Scheinselbständigkeit. Hier wird es unserer Ansicht nach sehr helfen, wenn nicht gleich ein Strafverfahren droht, sollte sich ein Auftragsverhältnis im Nachhinein bei einer ersten Prüfung als Anstellungsverhältnis entlarven. Hier stimmen die Verhältnismäßigkeiten nicht. Auch hierfür bekamen wir viel Zuspruch insbesondere vom BDA.

Ein Anfang ist gemacht. Wir sind im Gespräch und dieses erste Fachgespräch war konstruktiv und lösungsorientiert. Marcus war mit Vorbehalten in das Gespräch gegangen. Es war schwer einzuschätzen, wie dieses Gespräch verlaufen wird, was für Ideen zu diesem sehr komplexen Thema es geben würde. Diese Vorbehalte wurden komplett zerstreut. Die Brisanz ist klar kommuniziert worden, ebenso die Auswirkungen. Erste Lösungsideen waren auch schon auf dem Tisch.

Nichts desto trotz ist mit einer schnellen Lösung nicht zu rechnen. Aktuell wird der gesamte politische Prozess durch die Grundrentendiskussion innerhalb der Regierungskoalition ausgebremst. Es ist auch deutlich geworden, dass in Bezug auf Scheinselbständigkeit, vieles von der Gesetzgebung zur Altersvorsorgeverpflichtung für Selbständige abhängt. Das ist erst nach der politischen Sommerpause 2020 zu erwarten.

Ein weiteres Gespräch wird noch im November stattfinden. Das BMAS zeigte sich offen, weitere Fachgespräche zu dem Thema zu führen.
Wir bleiben dran. Für Euch, für uns, für alle.Wir. Gemeinsam. Jetzt.

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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