Bereits in der letzten Woche fand eine Onlinekonferenz zur Evaluierung der Ergänzungen zum Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV im April 2022 statt. Die Bundesregierung möchte diese Veränderungen, die eine Beschleunigung des Verfahrens uns mehr Rechtsicherheit bringen sollten, erst in der nächsten Legislaturperiode durch ei DRV prüfen lassen.
So lange könne und wollen wir Selbständigen damit nicht warten.
Die vom VGSD für die BAGSV organisierte Onlinekonferenz war mit vielen Expertinnen und Experten besetzt. Es waren betroffene Selbständige dabei, genauso wie Rechtsexperten mit einer Menge an Erfahrung in den Verfahren, aber auch die Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung und die zuständigen Politikerinnen und Politiker von SPD, Grüne, FDP und CDU.
Es wurden verschieden Studien vorgestellt und Lösungen diskutiert.
Ein klares Fazit war: die Ergänzungen im April 2022 haben keine Verbesserung weder für das Verfahren, noch für die Rechtssicherheit von Selbständigen gebracht.
Einen ausführlichen Bericht findest Du beim VGSD unter VGSD und BAGSV legen 30 von Praktikern priorisierte Lösungsvorschläge vor