Vertrag oder Auftragsbestätigung werden wichtig für das Arbeiten in der Schweiz!
Wir kennen es alle: eine Show auf der Tour in der Schweiz und der Papierkram geht los. Dabei geht es nicht nur um das A1-Formular, dass man sich im Meldeportal der Sozialversicherung auch für alle EU-Länder besorgen muss, sondern auch um die Meldung beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment EJPD.
Seit Anfang diesen Jahres registrieren wir vermehrt, dass Prüfungen durchgeführt werden. Bei der Prüfung vor Ort durch die Schweizer Behörden wird dabei immer häufiger nach einem Beauftragungsnachweis gefragt. Dies kann ein (Werk-) Vertrag sein oder auch eine einfache Auftragsbestätigung. Natürlich in gedruckter Form, nicht digital.
Es zeigt einmal mehr, dass wir diese Tools nutzen sollten. Nicht nur zur eigenen Sicherheit, um die Modalitäten der Beauftragung zu klären und festzuhalten, sondern auch zum Nachweis gegenüber Behörden im In- und Ausland.
Nicht zuletzt sei hier auch die Deutsche Rentenversicherung genannt, die so einen Nachweis durchaus positiv aufnimmt (sofern da nicht so ein Quatsch drinsteht, der deutlich macht, warum man einen Vertrag gemacht hat).
isdv-Mitglieder können dafür den isdv-Musterwerkvertrag kostenlos nutzen und auch die ihnen vorgelegten Verträge ihrer Auftraggebenden vom Verband kostenlos checken lassen.
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