Antrag auf Zahlung der Entschädigung gemäß § 56 IfSG

Antrag auf Zahlung der Entschädigung gemäß § 56 IfSG

Update: Die Frist für die Einreichung des Antrages wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Es besteht eine theoretische Möglichkeit auf Entschädigung nach §56 ifSG. Um diesen Antrag stellen zu können bieten wir unseren Mitgliedern in unserem geschlossenen Forum eine kostenlose Vorlage an.
 
Nicht-Mitglieder können die Vorlage unter folgendem Link erwerben:
 
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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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