Mythos 10
„Ich brauche unbedingt AGB.“
Stimmt nicht.
AGB sind allgemeine Geschäftsbedingungen, weil sie für einen
unbestimmten, allgemeinen und weitgehend unbekannten Kundenkreis regeln sollen,
wie es sich mit bestimmten Dingen verhält. Sie regeln Haftung, Umtausch,
Bezahlung, Eigentumswechsel sowie eventuell Preise für Extraleistungen oder
Ausschlüsse.
All das machen wir als selbstständige Dienstleister:innen nicht. Wir haben
immer sehr konkrete Auftragsverhältnisse, die sich auch immer ein wenig
unterscheiden. Deshalb machen AGB für Dienstleister:innen wenig Sinn, wenn man
nur im B2B aktiv ist, also keine oder nur selten Privatkunden bedient.
Wenn ich Leistungspakete (z.B. „1x Technik für Hochzeit komplett“) oder
Gegenstände z.B. über eine Internetseite verkaufe, ohne mit dem Käufer vorab
darüber zu sprechen, machen AGB durchaus Sinn – möglicherweise auch nur mit
darauf beschränktem Geltungsbereich.
Im B2B-Geschäft von Veranstaltungen sind die Absprachen meist sehr detailliert.
Die Sondervereinbarungen schreibt man in das Angebot und regelt darüber alles
Nötige.
AGB wirken immer wie eine Bedrohung. Auftraggeber wollen nicht ihren Anwalt
aktivieren, um Deine AGB zu prüfen. Im Zweifel, wenn es vor Gericht geht,
gelten meist die des Auftraggebers. Zudem müssen AGB regelkonform formuliert
sein. Du müsstest sie für jeden neuen Auftrag anpassen. Im Zweifel gelten sie
eh wegen Formfehlern nicht. Du brauchst also auf jeden Fall einen Anwalt dafür.
Deshalb empfiehlt die ISDV, keine AGB zu erstellen, unter Beachtung der oben
genannten Ausnahmen. Viel besser und klarer sind Textbausteine, die Du Dir
vorformulierst und dann immer nach Bedarf in Dein Angebot einfügst.
Typische Punkte wären zum Beispiel:
- Hotel
muss gestellt werden.
- Ab 8
Stunden Arbeitszeit berechne ich Auftragsmehrungen wie folgt: …
- Reisekosten
werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
- Der
Auftraggeber hat 3 vollwertige Mahlzeiten, mindestens 2 davon warme
Mahlzeiten, zu stellen. Fastfood gilt nicht als vollwertig.
- Parkplatz
mit Lademöglichkeit (xxx kVA) ist zu stellen.
- …
Jede/r wie er/sie mag und für sinnvoll erachtet. Auch hier
gibt es keine Regeln oder allgemeingültigen Vereinbarungen. Es ist immer
Verhandlungsmasse. Man muss sich mit dem Auftraggebenden auf die Details
einigen.
Umgekehrt gilt dies genauso. Dein Auftraggeber will
möglicherweise seine AGB verankert haben. Dagegen spricht auch nichts, solange
Du die Dir wichtigen Punkte mit dem Auftraggeber in der Beauftragung regelst.
Die individuelle Vereinbarung der Beauftragung schlägt die AGB. Also keine
Angst vor „gegnerischen“ AGB.