Mythos 5

„Wer einen Betriebsrat bei mir gründet oder das Wort auch nur verwendet, der fliegt sofort raus.“ 

Stimmt nicht. 

Wenn das jemandem passieren sollte, hat man sofort eine Armada freiwilliger Arbeitsrechtler an seiner Seite. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sieht einen Schutz von Mitarbeitenden vor, die einen Betriebsrat gründen wollen (ab fünf Angestellte möglich). Nach § 119 BetrVG wird jeder Arbeitgeber, der die Gründung eines Betriebsrates behindert oder verhindern will oder Nachteile androht, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder entsprechender Geldstrafe belegt. Einem Arbeitnehmer kann wegen der Gründung eines Betriebsrates nicht gekündigt werden. 

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