BMAS Fachgespräch 3 zu §7a

ISDV vor Ort:
am Donnerstag, 19.12.19 fand im BMAS das letzte Treffen dieses Jahres in der Beratungsrunde zur Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV (Scheinselbständigkeit) statt.
Mit dabei waren neben dem BMAS die DRV, BAGSV (vertreten durch ISDV, VGSD, BDW, DDIM, BDD), BDA, DJV, DGB, Ver.di, Deutscher Kulturrat, GKV und die KSK.
Es wurde eine Idee diskutiert, die vorsieht, das bei der Feststellung von Scheinselbständigkeit eine rückwirkende Zahlung von Sozialabgaben für den Auftraggeber entfallen, sollte der beauftragte Selbständige bereits vor der Beauftragung den Höchstbeitrag von 1.246,20 EUR pro Monat in die DRV eingezahlt haben. Dies würde bedeuten, dass der Selbständige in einem ähnlichen Beauftragungsverhältnis nicht mehr für diesen Auftraggeber als Selbständiger arbeiten kann, der Auftraggeber aber nicht die Schließung seines Betriebes aufgrund Rückwirkender Zahlungen fürchten muss.
Zahlen tut dafür allein der Selbständige. Egal, wieviel er verdient, der Höchstbetrag muss eingezahlt werden.
Wir haben uns deutlich dagegen ausgesprochen.
Zum Einen ist dies nur von Hochverdienenden zu leisten.
Zur Einordnung: der Selbständige müsste, um regulär diesen Beitrag zahlen zu müssen, monatlich ein zu versteuerndes Einkommen (nicht Umsatz) von 6.700,00 EUR haben.
Das trifft also nur Besserverdienende, die darüber ihren Auftraggeber in eine gewisse Sicherheit bringen.
Zum Anderen sehen wir hier Verhältnisse einer Bananenrepublik aufkommen. Die Möglichkeit sich freizukaufen öffnet dem Vorsatz und der Ausnutzung Tür und Tor.
Zudem löst es das Problem der Scheinselbständigkeit nicht. Das heißen wir nicht gut und haben deshalb auch dagegen argumentiert.
Ähnlich äußerten sich auch andere Verbände und Vertreter.
Ein weitere großer Punkt war die Frage der Kriterien und eine Aktualisierung des Tätigkeitskataloges.
Hierbei haben wir dazu aufgerufen, ein Sondergremium aus den Teilnehmern dieser Runde einzurichten, das sich zum Ziel setzt, bis Ende März 2020 über die Kriterienfrage intensiv zu beraten und eine Lösung zu erarbeiten, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens dann auch in der ersten Hälfte 2020 in Kraft treten soll.
Die Frage des Tätigkeitskataloges hingegen finden wir nicht zielführend, da es mittlerweile keine Tätigkeiten mehr gibt, die nur angestellt oder nur selbständig erbracht werden können. Von dieser Vorstellung müsse man sich trotz aller Haftungsbedenken lösen.
Wichtiger Teil war dann die Zusammenfassung des Vorsitzenden des BMAS. Die genannten Punkte sind bei ihm angekommen und werden ab Januar zwischen BMAS und DRV detailliert diskutiert. Vor allem die Dringlichkeit der Rechtssicherheit vor allem anderen ist dabei im Vordergrund.
Zur Timeline sagte Herr Flecken folgendes:

  • Ende Januar 2020 beginnt des Gesetzgebungsverfahren zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige (AVP) inklusive Verbändeanhörung (hier wird die ISDV  dabei sein)
  • Die Einführung der AVP kann Ende 2020 im Bundestag beschlossen werden. Die Einführung könnte aber noch bis Ende 2022 dauern. Alles abhängig von den Entscheidungen zur Grundrente und dem Weiterbestehen der Koalition aus CDU/CSU und SPD
  • Es wird zwei Pilotprojekte zur Rechtssicherheit in 2020 geben. Das eine bezieht sich auf eine Prognoseentscheidung (Vertragsform und -inhalt), das andere auf eine Gruppenentscheidung (gleichartige Aufträge) der DRV
  • Das BMAS wird Gespräche mit dem Bundesjustizministerium über eine Neuregelung (Reduzierung) der Sanktionen für scheinselbständige Tatbestände beginnen.

Das klingt erstmal wenig. Für das BMAS ist diese Frage aber, ähnlich wie die Grundrente, eine Jahrhundertaufgabe. So die Worte des Vorsitzenden. Es ist ein Paradigmenwechsel.
Für uns wäre dies einfach zu lösen. Vordergründig zumindest. Der politische Prozess dazu ist aber sehr vielfältig.

Wir können also 2019 mit gutem Gewissen etwas erreicht zu haben, politisch abschließen. Die Räder sind in Bewegung und müssen von uns in 2020 beschleunigt und geölt werden.
Wir lassen nicht nach in unserer Arbeit, wir bleiben dran.

Wir. Gemeinsam. Jetzt.

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