BMAS 3/4

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gerade Mittagspause in der dritten Beratungssitzung zur Altersvorsorgepflicht von Selbständigen. Thema ist heute, wie Beträge so bemessen werden können, dass wir Selbständigen nicht plötzlich mit einer Abgabenlast (inkl. Steuern etc) von 60% dastehen. Wir plädieren für eine gleiche Abgabenlast von Angestellten wie Selbständigen und keine komplizierten wenn-dann-Beiträge. Dazu müssen diverse Faktoren für Einkommensvergleichbarkeit eingeführt werden und der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nach unten angeglichen werden.

Wir. Gemeinsam. Jetzt.

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Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

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