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Ausgabe #1/2026

Willkommen zum neuen Newsletter der isdv.

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Liebe Leserinnen und Leser,

hiermit erhaltet ihr die erste Ausgabe des isdv-Newsletter 2026.
Wir haben die wichtigsten Ereignisse und Informationen des letzten halben Jahres zusammengefasst.
Bei Fragen könnt ihr Euch immer gerne an die info@isdv.net richten und mit uns Kontakt aufnehmen.

Mit besten Grüßen,
Marcus Pohl
1. Vorsitzender der isdv

politics

Politische Arbeit der isdv

CDUPT26
Der 38. Bundesparteitag der CDU fand am 20. und 21. Februar auf der Messe Stuttgart statt.
Gemeinsam mit den Kollegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) in Person von Elvira Iannone (BDÜ), Dr. Andreas Lutz (VGSD) und Jörn Freynick (Generalsekretär BAGSV) war Marcus Pohl für die isdv unterwegs, um die relevanten Ansprechpartner zu treffen.
Wir sprachen mit Bundesaußenminister Wadephul über Visa-Probleme, mit Staatssekretärin Gitta Connemann, MdB Pascal Reddig, MdB Dr. Markus Reichel und MdB Wilfried Oellers über Scheinselbständigkeit, das Statusfeststellungsverfahren, die EU-Plattformrichtlinie und die geplante Reform der privaten Altersvorsorge. Mit Peter Weiß, dem Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, sprachen wir über die Vertretung der Selbständigen im Sozialparlament.
Gut investierte Zeit. Wir merken, dass Selbständige mehr gehört und mitgedacht werden; ausreichend aber noch lange nicht. Deshalb müssen wir dranbleiben und unsere Bemühungen weiter verstärken. (Im Bild: v.r.n.l.: Elvira Iannone (BDÜ), StS Gitta Connemann (CDU), Marcus Pohl (isdv))

Parlamentarischen Abend der Bundestagsfraktion der Grünen/Bündnis 90

Am 13.03.26 waren wir (Jörn Freynick (BAGSV) und Marcus Pohl, isdv) beim parlamentarischen Abend der Bundestagsfraktion der Grünen/Bündnis 90. Das Thema des Abends lautete „Aufschwung für die Wirtschaft: Was jetzt zu tun ist“.
Die Parteispitze war vertreten, ebenso wie die Fachpolitikerinnen und -politiker. Den Abend eröffnete Katharina Beck, die zugleich Moderatorin auf der Bühne im Paul-Löbe-Haus (Abgeordneten-Haus) war.
Prof. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise), hielt eine Keynote und konnte an einigen Charts erläutern, wieso die wirtschaftliche Situation ist, wie sie ist: schwierig.
Im Anschluss an eine Panelgesprächsrunde gab es an Thementischen die Möglichkeit mit den Fachbereichen direkt zu sprechen. Davon haben wir natürlich Gebrauch gemacht.
Fazit: es ist noch viel zu tun. Wir bleiben dran.
Im Bild mit MdB Sandra Stein – Mittelstand & Selbstständige.

Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW)

Am 19. März 2026 folgten insgesamt 21 Parlamentarier:innen demokratischer Parteien der Einladung des Forums Veranstaltungswirtschaft (FVAW) zum Parlamentarischen Frühstück in das Bedienrestaurant des Bundestags. Robert Ninnemann (FAMA), Björn Sänger (VDVO), Marc Stähly (isdv), Johannes Everke (BDKV), René Tumler (EVVC) und Marcus Pohl (isdv) diskutierten mit den Anwesenden vor Ort aktuell drängende Themen aus der Veranstaltungsbranche. Unter anderem ging es um die Forderung nach Einführung einer verbindlich geregelten Höchstarbeitszeit, nach EU-Rahmen von 60 Wochenstunden, bei maximal 12 Stunden pro Tag unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeiten von 11 Stunden. Ebenfalls wurde der Gesprächsfaden zur anhaltenden Rechtsunsicherheit, die sich aus der aktuellen Praxis des Statusfeststellungsverfahrens ergibt, aufgenommen. Es braucht eine klare gesetzliche Definition von Selbständigkeit im BGB, SGB und Arbeitsrecht, ein branchenübergreifendes und bundesweit einheitliches Statusfeststellungsverfahren in § 7 und § 7a SGB IV sowie die Wiedereinführung des § 7b SGB IV in der Fassung von 1999. Rechtliche Transparenz und Sicherheit müssen bereits vor Auftragserteilung für beide Seiten verlässlich bestehen.Aufgrund der bereits sehr weit fortgeschrittenen und guten Gespräche rechnen wir damit, dass es bei einigen Punkten unserer Forderungen schon im zweiten Quartal 2026 zu relevanten Abstimmungsergebnissen kommen könnte.

Selbständige

Großer Erfolg der Lobbyarbeit für Selbständige!!

Wie die isdv bereits berichtet hatte, waren Selbständige im ursprünglichen Gesetzentwurf zur "Reform der privaten Altersvorsorge" außen vor. Gemeinsam mit unseren Partnern in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) kämpfte die isdv dafür, das sich das ändert. Nach intensiven Gesprächen – und mit starkem Rückenwind durch die MIT-Bund – haben CDU/CSU und SPD am 24.03.2026 beschlossen: Selbständige werden in die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge einbezogen!
Sie können (nicht müssen) dieses System ab 2027 nutzen und von attraktiven Zulagen profitieren.
Ein großer Erfolg für die Selbständigen!
Den vollständigen Beschluss gibt es hier: https://tinyurl.com/y9ca6jd5

Geleakter Referentenentwurf zur Statusfeststellung aus dem BMAS

Früher als von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas angekündigt, lag uns der „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht“ vor.
Der erste Aufschlag des BMAS zur Reform der Statusfeststellung sieht eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung (DRV) und gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) als Grundvoraussetzung vor. Wenn man dann noch die vier Kriterien kumulativ erfüllt, ist man unzweifelhaft selbständig. Bestehende Selbständige können in das „neue System“ wechseln.
Klingt erstmal gut und einfach, aber der Teufel liegt wie immer im Detail.
Die Veröffentlichung und Diskussion zum Entwurf über die Süddeutsche Zeitung kam noch bevor in der Koalition gesprochen werden konnte, was für großen Unmut auf Seiten der CDU/CSU gesorgt. Es war ein anderes Verfahren zu diesem Thema abgesprochen. Nachdem dann auch noch klar war, das es um eine neue Erwerbsform geht und nicht um die Reform des Statusfeststellungsverfahrens, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, schickte das Kanzleramt den Entwurf zur Überarbeitung zurück an das BMAS.
Grundsätzlich war nicht alles falsch in den Entwurf. Einige Punkte sogar gut.
Die angesetzten Kriterien würden von den Selbständigen in unserer Branche ohne Drama erfüllt werden können. Doch dabei blieb es ja nicht in dem Entwurf.
Auftragnehmer und Auftraggeber mussten sich für jede Beauftragung neu entscheiden, wie beauftragt wird: nach herkömmlichem Deal oder der neuen Selbständigkeit.
Nach "neuer Selbständigkeit" muss der Auftraggeber Sozialbeiträge für den Beauftragten auf den Umsatz abführen. Dazu muss die komplette Kalkulation aufgedeckt werden und es müssten sogar Sozialabgaben auf Verkäufe oder Vermietungen abgerechnet werden, die nicht explizit und nachweisbar für diesen Auftrag angeschafft wurden und so vom Umsatz abgezogen werden können.
Die Auswahlmöglichkeit führt dazu, das nicht der Beauftragte bestimmt, ob Sozialbeiträge bezahlt werden müssen, sondern der Auftraggebende, Sieht der die Gefahr als vernachlässigbar, gibt es keine Sozialbeiträge. Die selbständige Person muss also mal selbst für die eigene Altersvorsorge sorgen und mal nicht. Wir wissen alle, wie gut das Sozialsystem damit umgehen kann.
Beauftragte Selbständige dürfen für sich die Sozialabgaben nicht abführen. Da vertraut man einzig dem Auftraggeber. Der hat schließlich auch die nötige (Lohn-) Software. Wenn der Beauftragte aber zum Auftraggeber wird, ändert sich das. Dann muss derselbe für den dann Beauftragten die Sozialabgaben abführen. Braucht also die Software dafür und ist vertrauenswürdig. Das verstehe wer will.
Es ist noch viel Luft nach oben in dem Entwurf, der ja auch erstmal vom Tisch ist. Er hat aber dafür gesorgt, dass seither viel Druck auf der Leitung ist und beide Parteien und das BMAS sagen, das es bis zum Sommer einen gemeinsamen Entwurf geben soll.
Wir sind gespannt, drücken weiter, beteiligen uns intensiv und bleiben dran.


Selbstcheck Erwerbsstatus online

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist Herrin über die Statusfrage. Um eine Orientierung zu geben, ohne ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen zu müssen, hat sie ein Online-Tool entwickelt. Den https://selbstcheck-erwerbsstatus.deutsche-rentenversiche....

Checkt es aus und lernt die Denkweise der DRV kennen.
Kleiner Spoiler: jede Frage bewirkt eine Bewegung der Entscheidung zwischen Anstellung und Selbständigkeit mit einer Wertung von -5 bis +3. Minus bedeutet eine Bewegung in Richtung Anstellung. Man startet nicht etwa bei Null, wie man vermuten sollte, sondern interessanterweise bei -8. Welche Frage wie stark wertet, sieh man allerdings nicht.
Im Rahmen unserer "Onlineforen für Mitglieder" sind wir den Check gemeinsam durchgegangen. Dies können Mitglieder in unserer Verbands-App (dort gibt es den Link) nachschauen.

Verbindlich ist der Check natürlich nicht. Eine Lösung der grundsätzlichen Problemstellung also auch nicht.

industry

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Neue Wissensdatenbank der Livebranche

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) ruft auf einer Internetseite auf:
„Teilen Sie uns mit, wo es im Alltag oder bei der Arbeit mit Formularen, Abläufen oder digitalen Angeboten hakt oder zu umständlich ist. Gemeinsam einfach machen.“
Da machen wir „Macher“ doch gerne mit. Hier ein paar Inspirationen:
  • Statusfeststellungsverfahren dauert zu lange, ist nicht rechtssicher, gefährdet meine Existenz. Muss dringend erneuert werden.
  • Statistische Zahlen zu meinem Unternehmen mögen sich die Ämter doch bitte beim Finanzamt holen und nicht mir Strafen androhen, wenn ich ihnen die Zahlen nicht sofort gebe.
  • A1-Entsendung ins Ausland (für Selbständige oder Angestellte) ist unnötiger Aufwand, da man als Deutscher sowieso nicht aus dem Sozialsystem raus kommt. Hier braucht es eine sich automatisch erneuernde Jahreskarte für Jedermann (oder der Personalausweis übernimmt das).
Sicher hast Du noch viele weitere Ideen. Schreib sie auf, sende sie an das Ministerium. Es kann alles nur besser werden.
Hier der Link: https://einfach-machen.gov.de/

IGVW News

Die Mitgliederversammlung der IGVW hat einen neuen Vorstand gewählt – auf Grundlage der weiterentwickelten Satzung und der daraus resultierenden Mitgliedsstruktur. Alle Verbände sind seit Jahresbeginn Ordentliche Mitglieder der IGVW. Zudem sind ein Vertreter der Fördermitglieder sowie ein Vertreter der Fördermitglieder Bildung im Vorstand verankert. Damit bildet das Gremium die Vielfalt der Veranstaltungswirtschaft strukturell klarer ab – Verbände, Praxis und Bildungsbereich wirken gemeinsam an der Weiterentwicklung der Branche mit. Hinter uns liegen Monate intensiver Diskussionen, struktureller Veränderungen und strategischer Weichenstellungen. Mit dieser Wahl ist die organisatorische Neuausrichtung abgeschlossen. Jetzt beginnt die nächste Etappe:
Stabilität sichern, Standards weiterentwickeln, neue Mitglieder gewinnen und die Branche national wie europäisch selbstbewusst vertreten.
Mehr auf der Seite der IGVW unter https://www.igvw.org/vorstand/

Neu Standards Berufsspezialist:in für Beleuchtungstechnik veröffentlicht

SQQ12.1 – Fachrichtung Lichtsteuerung

SQQ12.2 Fachrichtung Lichtsystemtechnik

Die IGVW hat unter Federführung des VLLV e.V. zwei neue Qualifikationsstandards veröffentlicht.

Der SQQ12.1 definiert eine berufliche Spezialisierungsqualifikation im Bereich der Beleuchtungstechnik in der Veranstaltungswirtschaft auf Niveau 5 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) bzw. den gleichwertigen EQF Level 5 (European Qualification Framework). Er ergänzt die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (DQR-Niveau 4) und setzt die dort erworbenen Kompetenzen, insbesondere im Bereich Energieverteilung, voraus, steht aber auch Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrungen in der Veranstaltungstechnik offen.

Der SQQ12.2 ist das Pendent zum 12.1. und definiert eine berufliche Spezialisierung im Bereich Lichtsystemtechnik.

Weiter Infos auf der Seite der IGVW unter:
SQQ12.1 – IGVW
SQQ12.2 – IGVW

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