Ausgabe #1/2023

Willkommen zum neuen Newsletter der isdv.

Liebe Leserinnen und Leser,

die isdv hat in 2023 einiges umgestellt und neugemacht. Dazu gehört die Homepage des Verbandes. Seit 24.04. ist sie nun online und bietet mit einem zeitgemäßen Design einen besseren Überblick über Themen und die Arbeit der isdv. Schaut gerne mal rein unter www.isdv.net.
Wir haben die aktuellen Themen in drei Blöcke eingeteilt:
  • Politik, mit allem, was wir auf Landes- und Bundesebene tun.
  • Branche, mit allen Berichten zu Themen, die die Branche bewegen.
  • Selbständigkeit, mit allem, was das Unternehmertum betrifft.
Unser Kalender mit den öffentlichen Terminen der isdv ist jetzt auf der Landingpage weiter unten schnell auffindbar. Die Evergreens der isdv, wie zum Beispiel Tagessätze, Deals oder Vorstand findest Du unter Verein. Dort ist auch der Link zum isdv-Wiki. Diese Datenbank, die von unserem Workspace „Brockhaus“ eingerichtet wurde, entwickelt sich zu einem Nachschlagewerk zu allen Begriffen der Veranstaltungswirtschaft gerne können hier Begriffe und Beiträge ergänzt, kommentiert und neu angelegt werden
Zum geschlossenen Forum für Mitglieder geht es über den Forum-Link.
Ganz neu: alle Seiten der Homepage sind jetzt auch auf Englisch verfügbar. Unsere zunehmende Vernetzung in Europa fordert dies ein.
Eine weitere Neuerungen ist der vorliegende isdv-Newsletter. Dieser wurde bislang eher stiefmütterlich betrieben und wird nun, dank neuer Struktur und neuem Tool regelmäßig versendet und versorgt auch alle nicht-Social-Media-affinen Menschen mit den nötigsten News.
Dann wünsche ich Euch jetzt erstmal Neugier beim Lesen der Ausgabe 1.
Mit besten Grüßen,
Marcus Pohl
1. Vorsitzender der isdv
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Politik

BMWK, Kultur und Kreativwirtschaft Fachkräftemangel

Die isdv ist an verschiedenen Stellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktiv, um die Veranstaltungswirtschaft dort fest zu verankern.
Der seit 06.10.2022 für die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) im BMWK zuständige Staatssekretär Michael Kellner (s. Bild) hatte gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, am 13.07.2023 zum „2. Branchentreffen der KKW“ eingeladen. Herr Kellner hatte bereits früh erkannt, dass diese beiden Häuser eng zusammenarbeiten müssen und das Hin- und Herschieben der Verantwortung für die KKW aufhören muss. Ein guter Ansatz, den die Verbände unterstützen.
Die Schwierigkeit jetzt: es gibt so viele Themen, deren gemeinsamer Nenner nur der „Pool KKW“ ist, dass es schwer wird, die wirklichen Notwendigkeiten zu identifizieren und dann anzugehen.
Ein paar Dinge scheinen gesetzt: Umgang mit KI, Startup-Förderung, Fachkräftemangel und Digitalisierung. Unserer Meinung nach sind das zwar wichtige Themen, es muss aber vor diesen angesetzt werden. Eine Branche ohne Sozialpartnerschaften benötigt Sonderregelungen im Arbeitszeitgesetz. Eine reine Flexibilisierung greift nicht tief genug. Der Abbau von bürokratischen Hürden ist gerade in einer Gründungsphase enorm wichtig. Garagenfirmen sind nicht möglich, Ladengeschäfte brauchen Nutzungsfreigaben, die Monate in Anspruch nehmen und die analoge Verwaltung bremst. Und nicht zuletzt die Statusfeststellung und die Scheinselbständigkeit müssen vom BMWK mit beeinflusst werden, damit nach über 20 Jahren Unsicherheit endlich Rechtssicherheit Einzug erhält. Herr Bundesminister Heil im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hieran kein Interesse und sorgt so dafür, dass es immer schwieriger wird selbständig zu arbeiten.
Das kann nicht im Sinne des BMWK sein. Deren Aufgabe ist das genaue Gegenteil.

Soziale Absicherung von Selbständigen

(vlnr: Prof. Dr Ulber, Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (BMAS), Prof. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Die soziale Absicherung von Selbständigen ist bereits seit vielen Jahren Thema. Gemeinsam mit 36 Verbänden aus 22 Branchen arbeitet die isdv seit 2017 in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) mit und stellt mit Marcus Pohl einen der drei Sprecher des Bündnisses.
Die Frage, wer sozialversicherungspflichtig ist und wer nicht hängt bereits seit 2003 nicht mehr von fünf Kriterien ab, sondern allein von der Frage, ob eine Einbindung in den Betrieb des Auftraggebenden und/oder eine Weisung durch den Auftraggebenden vorliegt. Um hier mehr Sicherheit zu erlangen, hat die isdv in den Jahren 2018 und 2019 an insgesamt 12 Sitzungen im BMAS teilgenommen. In diesen Sitzungen in großer Runde mit den Gewerkschaften, dem DIHK, der Deutschen Rentenversicherung, den Arbeitgebervertretern und einigen Verbänden der BAGSV ging es um die Frage, wie eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige aussehen kann, wie die Verbeitragung passieren sollte und wer mit einbezogen werden sollte (auch der Bestand oder nur Neugründungen). Das Ergebnis, dass Ende 2019 vom BMAS vorgestellt wurde, war in weiten Teilen akzeptabel und findet sich so auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung wieder: nur für Neugründungen, Opt-Out-Möglichkeit bei bestehender alternativer Absicherung, vom Realeinkommen berechnet ohne fiktives Einkommen (wie es immer noch bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist) und das Statusfeststellungsverfahren rückt weiter in den Hintergrund.
Dann kam Corona und die Pläne wurden auf Eis gelegt. Jetzt regt sich wieder der Ruf nach einer Altersvorsorgepflicht. Jetzt versucht die SPD jedoch, Vorzeichen zu ändern. So ist von einer Altersgrenze von 35 Jahren die Rede, ebenso von Opt-out nur bei gleichem Leistungsinhalt (was es nicht geben kann) und das Statusfeststellungsverfahren solle sogar intensiviert werden.
So hieß es auf einer Veranstaltung vom Haus der Selbständigen, die am 28.06.23 in Berlin stattgefunden hat. Dort wurde ein Rechtsgutachten vorgestellt, dass es in sich hat. Nicht nur werden bereits widerlegte Zahlen verwendet, sondern die Selbständigen werden zu denjenigen gemacht, vor denen man die Gesellschaft schützen müsse und bereits getroffene Vereinbarungen sollen über Bord geworfen werden.
Das "Haus der Selbständigen" ist definitiv kein Freund der Selbständigen und vertritt auch nicht die Meinung der Selbständigenverbände. Betreiber des HDS ist eine Firma, die zu 100% der Gewerkschaft Ver.di gehört. 13 Millionen EUR Fördergelder bis 2026 stecken da drin, wovon 50% vom BMAS kommen und 40% vom European Social Fund. Laut eigenen Verlautbarungen wollen sie die Selbständigkeit fördern. Das konnten wir bislang noch nicht erkennen. Es geht eher um Anstellung in einer Genossenschaft oder um Mindesthonorare und Tarifbindung für Selbständige.
Dr. Andreas Lutz, Vorsitzender unseres Partnerbandes VGSD und Sprecher der BAGSV, hat die Veranstaltung ausführlich zusammengefasst und die neuralgischen Punkte sehr genau getroffen. Lest seinen Beitrag bitte hier:
https://www.vgsd.de/beitrag-permalink/58472

Wirtschaftliche Entwicklung der Selbständigen - Jimdo-ifo-Index

Seit August 2021 erhebt das renommierte ifo-Institut gesondert Zahlen für Selbständige, vorwiegend Solo-Selbständige.
Die aktuellen Zahlen spiegeln die Gesamtstimmung der Selbständigen wider. Zum dritten Mal in Folge sinken sowohl der Geschäftsklimaindex als auch die Geschäftslage der Selbständigen über alle Branchen hinweg.
Auch für die Gesamtwirtschaft sinkt das Geschäftsklima kontinuierlich. Allerding sehen die meisten mittelständischen und großen Unternehmen die Geschäftslage positiv. Hier sind eher die stehende Inflation und die explodierenden Zinsen für Kredite das große Problem.
Die negative Geschäftslage der Selbständigen zeigt sich auch in anderen Zahlen. So sinkt die Gesamtzahl der Selbständigen und die der Gründungen seit 2012 stetig nach unten.
Nicht zuletzt ist es wohl auch auf den schlechten Ruf von Selbständigkeit als Erwerbsmodell zurückzuführen. Die aus verschiedenen Richtungen stetig geschürte Angst davor schadet dem Gründergeist. Zudem gilt ein geschäftliches Scheitern in Deutschland noch immer als ewiger Makel. Das ist in anderen Ländern der EU, aber auch weltweit, anders. Der Wert der Selbständigen für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft ist noch immer nicht erkannt worden, obwohl gerade Corona gezeigt hat, wo überall Selbständige arbeiten und welch wichtige Funktion sie dort haben. Die Bundesregierung und im Besonderen das BMWK sind dringend aufgefordert, dies zu verändern und bessere Grundvoraussetzungen für Gründerinnen und Gründer zu schaffen.
Mit dem Branchentreffen der KKW hat das BMWK einen guten Anfang gemacht. Selbiges muss aber auch für andere Wirtschaftszweige kommen.
Wer sich auch an dem Jimdo-ifo-Klimaindex für Selbständige beteiligen möchte, kann sich hier informieren und Kontakt zum ifo aufnehmen:
https://www.ifo.de/publikationen/2022/aufsatz-zeitschrift/das-neue-geschaeftsklima-fuer-soloselbstaendige-und

Selbständigkeit

Auftragslage und Kurzfristigkeiten

Nach Corona ist noch lange nicht alles wieder gut. Konzerte laufen nicht überall, weil die Ticketverkäufe nicht mehr so stark sind, wie vor Corona. Zudem kommt die für Europa neue Idee des „dynamic pricing“ für Tickets nicht gut an. Sowohl bei Ticketkonsumenten als auch in der Branche.
Und dann kommen auch die Beauftragungen immer kurzfristiger, sodass eine Jahresplanung immer mehr zur spontanen Sache wird. Dadurch sagt man erstmal etwas zu, bis sich etwas Bessere bietet. Das darf nicht die Zukunft unseres Marktes werden. Hier müssen wir alle gemeinsam gegenhalten. Kurzfristigkeit muss Vorkasse heißen und ebenso müssen Tagessätze, aber auch Verleihpreise bei kurzfristigen Beauftragungen höher sein als bei wochenlangen Vorplanungszeiten.
Etwas für jetzt und sofort ist überall teurer im Vergleich mit längeren Lieferzeiten. Dieses Prinzip sollten wir alle, die Soloselbständigen ebenso wie die größten Player der Branche, verinnerlichen und einhalten.
Damit einhergehend sind kurzfristige Absagen. Wer nicht in der Angebotsphase Stornofristen vereinbart hat, schaut dann oft genug in die Röhre und sitzt ohne Einkommen auf dem Sofa.
Stornofristen sollten immer vereinbart werden. Denn wer erst heute Vormittag beauftragt, kann heute Nachmittag wieder absagen.


Tagessätze

(Bild: deepai.org)
Die Frage unseres Lebens. Tagessätze. Und die Antwort ist immer noch 42.
Wer quält sich damit nicht herum. Aber es ist nun mal Teil der Selbständigkeit und lässt sich nicht für alle gleichermaßen klären.
Mit Corona konnten wir beobachten, wie gut oder schlecht das eigene Polster an Rücklagen wirklich ist. Sicherlich sind nach Corona auch die dicken Berge deutlich abgeschmolzen. Also haben die meisten – leider nicht alle – die eigenen Tagessätze erhöht, um eine bessere Situation für die Zukunft zu schaffen. Was einmal passierte, passiert auch nochmal könnte man meinen.
Jetzt, kaum ein Jahr später, beobachten wir, dass das Dumping bereits wieder voll im Gange ist. Und weswegen? Gründe findet man sicher viele. Allerdings keinen, der überzeugend genug ist, um das Spiel mitzumachen.
Wer Inspiration braucht, findet diese, sowie einen Tagessatzrechner unter:
https://www.isdv.net/tagessatz/

Probiert es einfach mal aus und lasst Euch überraschen, wie gut das eigene Händchen in der Preisgestaltung wirklich ist.



Auftragsmodelle für sichere Beauftragung

Scheinselbständigkeit ist leider nicht an Corona gestorben.
Die alleinige Frage nach der Einbindung und Weisung ist gerade in unserem Metier nicht immer so eindeutig zu beantworten und der gefühlte und gewollte und von Dritten beurteilte Zustand widersprechen sich meist. Man muss sehr genau wissen, wie es geht oder man lässt sich von dem zuständigen Berufsverband des Vertrauens dazu beraten.
Werk- oder Dienstleistungsverträge sind eine wichtige Grundlage und ein guter Anfang. Eine nachvollziehbare, schriftliche Beauftragung ist für einen prüfenden Dritten (in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung (DRV)) wichtig. Solche Vertragstexte kann man auch seit April 2022 bei der DRV in einer Prognoseentscheidung prüfen lassen und dann als Mustervertrag verwenden. Leider nützt diese Prüfung im Falle eines Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV nichts. Es kommt auf die tatsächlichen Gegebenheiten bei der Auftragsausführung an und nicht auf das geschriebene Wort. Die größte Schwierigkeit ist die Situation, in der mehrere oder viele Selbständige an einem Projekt arbeiten. Da kann es schnell passieren, dass das einzelne Werk einen so geringen Einfluss auf das Gesamtwerk der Produktion hat, dass eine Werkbeauftragung von der DRV nicht anerkannt wird. Gut, dann ist es eben eine Dienstleistungsbeauftragung. Hier sind wir aber gefährlich nahe am Arbeitsvertrag, der formal nichts anderes darstellt.
Oft können wir nicht komplett allein vor uns hinarbeiten, sondern manche Dinge muss man zu zweit/dritt/viert erledigen. In so einem Fall heißt es Achtung: Hand-in-Hand-Arbeit. Wie sollte es auch anders sein in Deutschland, ist das nur Angestellten vorbehalten. Die dürfen das, Selbständige nur aus reiner Nettigkeit, nicht wenn es grundsätzlich nötig sein könnte. Abhilfe schafft die ARGE oder wie die isdv sie als Sonderform der Bau-Arbeitsgemeinschaft nennt: die „projektbezogene Werkgemeinschaft (pWG)“. Sie ist genau das. Der zeitlich auf den Auftrag begrenzte Zusammenschluss von Selbständigen zur gemeinschaftlichen Erfüllung eines Werkauftrages. Das ist der Sinn und Zweck und so ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Unterschied zur Bau-ARGE ist lediglich, dass sich keine juristischen Personen zusammenschließen. Deshalb bedarf es bei der pWG einiger Sonderreglungen, die im Gesellschaftervertrag niedergeschrieben sein müssen und schon haben wir – allen voran die Auftraggebenden – das Thema Scheinselbständigkeit vom Tisch.
Ja, das bedeutet für Auftragnehmende etwas mehr Aufwand und Administration. Dabei ist die isdv ihren Mitgliedern, aber auch Nicht- Mitgliedern gerne behilflich.
Warum sollten Selbständige das machen?
Ganz einfach: irgendwann gibt es ohne die pWG keine Aufträge mehr, weil das Risiko für Auftraggebende zu groß wird.
Warum sollten das Auftraggebende machen?
Es verringert den Administrationsaufwand und senkt die Gefahr von Scheinselbständigkeit auf null.
Mehr dazu gibt es in der ETNow Heft 106 ab Seite 10. http://www.etnow.de/pdfs/ET.Magazin.106.web.pdf


Branche

IGVW: Arbeitsmarkt für die Veranstaltungswirtschaft

Die isdv ist ordentliches Mitglied in der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft – IGVW e.V. und stellt den Präsidenten. www.igvw.org
Die IGVW hat drei Themenstränge: Bildung, Normung in der DIN und Erstellung von Standards der Qualität (SQ).
Die IGVW macht aber auch einiges darüber hinaus, wenn die Mitgliedsverbände dies wollen. Eins dieser Themen ist der Arbeits- und Fachkräftemangel des Wirtschaftszweiges. Die Branche tut sich schwer damit, die regulären Wege zu nutzen, da hier der Konkurrenzdruck mit anderen Wirtschaftszweigen sehr groß ist. Bislang war die Bezahlung von Arbeits- und Fachkräften immer das größte Problem. Dies ist mittlerweile nicht mehr so drückend. Die Veranstaltungswirtschaft hat hier in weiten Teilen nachgebessert; notgedrungen. Jetzt ist es eher der Leumund eines ganzen Wirtschaftszweiges, von dem die ganze Welt mitbekommen hat, dass die Unternehmen in Corona echte Schwierigkeiten hatten. Das schafft kein Vertrauen.
Um neue Arbeits- und Fachkräfte zu finden (nicht Auszubildende), hat sich die IGVW mit dem Netzwerk im „Haus der Demokratie und Menschenrechte“ zusammengeschlossen und die Kampagne „Zukunft Deutschland“ gestartet. Sie bringt die Akteure aus Politik, Wirtschaft und Kultur zusammen, um neue Themen und fachübergreifende Lösungsansätze für die Zukunft Europas zu entwickeln und umzusetzen. Die Kampagne ist sozialökologisch nachhaltig.
Neben Frau Claudia Roth, die diese Kampagne als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien begleitet, sind auch Player wie der deutsche Flüchtlingsrat, der Arbeitgeberverband Pflege, der Verband der Automobilindustrie, der Dialog Club e.V. (Ukrainische Flüchtlinge) und weitere dabei. Und eben auch die IGVW.
Innerhalb dieser Kampagne Zukunft Deutschland hat jeder Player seine Themen und Nischen. Die IGVW hat als Projekt, Ähnlich, wie der Arbeitgeberverband Pflege, die Schaffung eines Arbeitsmarktes für die Veranstaltungswirtschaft als Ziel. Dazu wird eine digitale Plattform geschaffen, deren Aufgabe es ist, Arbeitsuchende und Arbeitsangebote vollautomatisch zu matchen und beide Seiten miteinander zu verbinden. Die Software steht kurz vor der Inbetriebnahme und auf der Arbeitsuchenden-Seite stehen bereits Menschen Schlange: Flüchtlinge aus der Ukraine, aus Syrien, Afghanistan und anderen Teilen der Welt. Ebenso sind indische und vietnamesische Abiturientinnen und Abiturienten angedockt. Den großen Unterschied zu den Jobcentern macht das Matching-System und die Freiwilligkeit. Die Plattform zielt nicht auf Papiere und Zertifikate, sondern auf Fähigkeiten (Skills) und Erfahrungen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, dass die Menschen, die bei Veranstaltungen arbeiten wollen, dies auch können und nicht durch fehlende Zertifikate von vornherein ausgeschlossen werden. Zudem wird niemand dazu gezwungen, sich irgendwo zu bewerben, wohlwissend, dass der Job eh nicht angenommen wird. Hier docken nur Menschen an, die arbeiten wollen.
Am 29. September ist der nächste Aktionstag auf dem Alexanderplatz in Berlin. Eine Einladung an Unternehmen mit freien Arbeitsplätzen sich daran zu beteiligen folgt.

IGVW SQQ1 und SQP4

Viel Wirbel hat die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) mit der Loslösung „mobiler elektrischer Anlagen in der Veranstaltungstechnik“ von der DIN VDE 0100 bewirkt. Das ist für unsere Branche und vor allem die selbständigen Dienstleiterinnen und Dienstleister positiv. Sie haben dadurch die Möglichkeit, mit einer Qualifizierung nach dem IGVW SQQ1 eine Dienstleistung anzubieten, die vorher nur den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrikern vorbehalten war. Bei der „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ gem. SQQ1 handelt es sich um eine vollwertige Elektrofachkraft für den Arbeitsbereich „mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik“. Inhalt ist das Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von vorübergehend mobilen elektrischen Anlagen in der
Veranstaltungstechnik.
Wehrmutstropfen: man muss ein jährliches Update machen und dieses nachweisen können.
Die isdv wird dies für ihre Mitglieder jeweils am 10. Januar eines Jahres organisieren und anbieten.
Den 10.01.2024 kann man sich also schonmal in den Kalender schreiben.
Aktuell wird der SQP4 der IGVW überholt. In diesem Praxisleitfaden wird das Planen, Errichten und der Betrieb von mobilen elektrischen Anlagen in der Veranstaltungstechnik beschrieben. isdv-Mitglieder können sich an die Geschäftsstelle der isdv wenden, wenn sie daran mitarbeiten wollen.



Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW)

Im Forum Veranstaltungswirtschaft arbeitet die isdv ebenfalls mit. Die Themen sind verbände- und spartenübergreifend und richten sich ausschließlich an die Landes- und Bundespolitik.
Welche Arbeit dort geleistet wird, findet ihr im Quartalsbericht des FVAW unter
https://forumveranstaltungswirtschaft.org/quartalsberichte/

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