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Willkommen zum neuen Newsletter der isdv.
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Liebe Leserinnen und Leser,
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hiermit erhaltet ihr die zweite Ausgabe des isdv-Newsletter 2024. Wir haben die wichtigsten Ereignisse und Informationen der letzten 4 Monate zusammengefasst.
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Bei Fragen könnt ihr Euch immer gerne an die info@isdv.net richten und mit uns Kontakt aufnehmen.
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Mit besten Grüßen, Marcus Pohl 1. Vorsitzender der isdv
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FDP Bundesparteitag 2024
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Auch in diesem Jahr war die isdv wieder bei dem Bundesparteitag der FDP mit einem Stand vor Ort. Damit sind wir keine Sponsoren der Partei, sondern mieten eine Standfläche, um die Themen der isdv und der Selbständigen direkt mit Politikerinne und Politikern diskutieren zu können. In diesem Jahr waren Bundesfinanzminister Christian Lindner, die Arbeits- und Sozialpolitiker Pascal Kober, Jens Teutrine und Carl-Julius Cronenberg, die Kulturpolitikerin Anikó Glogowski-Merten, der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr, der Rechtspolitiker Dr. Thorsten Lieb, der Wirtschaftspolitiker Reinhard Houben, der Bildungs- und Forschungspolitiker Peter Heidt und viele Parteimitglieder, die sich für unsere Themen interessierten. Auch durch unsere Mitarbeit ist auf diesem Parteitag das Thema Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens in den Leitantrag der FDP aufgenommen worden. Damit ist es auf der Aufgabenliste für die Bundestagsfraktion.
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Die Teilnahme an diesem Parteitag war für uns und unsere Themen sehr gut. Wir haben wieder viel Aufklärung leisten können. Da hat auch unser neuer Roll-Up (s.o. links im Bild) zu beigetragen, der Delegierte dazu gebracht hat, zu fragen, was das bedeutet.
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Fragestunde im Bundestag
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Jens Teutrine, MdB, FDP hat am 15.05.24 in der 168. Sitzung des Deutschen Bundestages die Fragestunde an die Bundesregierung genutzt und Herrn Bundesarbeitsminister Heil zum Statusfeststellungsverfahren befragt. Herr Heil antwortete ausweichend und schwammig. Das gute an der Befragung aber ist, das dieses drängende Thema endlich im Bundestag öffentlich angesprochen wurde. Wir danken Herrn Teutrine für seinen Einsatz für die Selbständigen.
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Treffen mit Frau Wiesmann, MdB, CDU
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Bettina Wiesmann ist Mitglied des Deutschen Bundestages in der CDU-Fraktion. Als Familien-, Senioren- und Jugendpolitikerin könnte man jetzt fragen, warum sie für uns interessant ist. Die Antwort ist: viele Frauen und Mütter sind neben der Familie selbständig tätig. Und so ging es in dem Gespräch um die Statusfeststellung/Scheinselbständigkeit, Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und Altersvorsorgepflicht für Selbständige.
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Gerade im Nebenberuf entstehen schnell Ungerechtigkeiten bei der Verbeitragung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind selbständige bis zu einem Einkommen von 503 EUR weiterhin Familienversichert. Das ist gerade für Mütter auch wichtig. Oberhalb von 503 EUR sind sie es nicht mehr. Dann müssen sie selbst versichert sein, zahlen aber den Beitrag dann nicht auf die verdienten 600 EUR oder 800 EUR, sondern auf das fiktive Einkommen von Selbständigen vom 1080 EUR pro Monat. Dadurch wird die Versicherung gleich so teuer, das sich der kleine Nebenverdienst nicht mehr lohnt.
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Hier sieht man wieder, das das Sozialsystem die Selbständigkeit benachteiligt und nur für den Standardfall der Anstellung gemacht und gedacht ist.
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Frau Wiesmann will in der CDU nun Gespräche führen und uns mit weiteren Kontakten zusammenbringen.
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Selbständigkeit
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Gespräch mit Prof. Dr. Rainer Schlegel
Präsident des Bundessozialgerichtes a.D.
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Am 25.04.24 war Marcus Pohl zu Gast bei der Mitgliederversammlung des Bundesverband selbständiger Wissensarbeiter e.V. Dieser Verband vertritt selbständige IT-ler und IT-Projektvermittler. Die isdv arbeitet viel und gerne mit dem BSW zusammen. Sie sind Teil der BAGSV.
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Marcus berichtete von der politischen Arbeit des isdv, die Zielsetzung des Verbandes und die Netzwerke, an denen sich die isdv beteiligt.
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Ein weiterer Gast war Professor Dr. Rainer Schlegel. Er war bis März diesen Jahres Präsident des Bundessozialgerichtes (BSG) und verantwortlich für sehr viele Urteile im Kontext §7a SGB IV (Statusfeststellung/Scheinselbständigkeit). Zuletzt hatte Marcus mit ihm bei einer Veranstaltung zu tun, bei der es um die Rechtmäßigkeit der Altersvorsorgepflicht für Selbständige ging. Dort war sein Tonus eher gegen Selbständigkeit. An diesem Tag, konnte er seine persönliche Sicht auf die Sachlage darstellen. Diese unterschied sich dann doch deutlich von der auf dem genannten Panel vertretenen Aussagen.
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Prof. Dr. Schlegel sieht dringenden Handlungsbedarf im Verfahren der Statusfeststellung. Für ihn ist es nicht haltbar, dass sich die Arbeitsrechtsentscheidungen und die Sozialrechtsentscheidungen sehr häufig diametral gegenüberstehen. In seinen letzten Urteilen habe er versucht, sich an den Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu orientieren und in diesem Sinne auch die Sozialgerichtsurteile zu entscheiden. Das sei ihm nicht gelungen, da alle Urteile des BSG auch von anderen Landessozialgerichten vor Bekanntgabe kommentiert werden. Hierbei sei er regelmäßig mit der Begründung, die Entscheidungsfindung der letzten Jahre in Frage zu stellen, überstimmt worden.
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Für ihn kann die Altersvorsorgepflicht ein Schlüssel sein, das Statusfeststellungsverfahren auf neue, zeitgemäße Beine zustellen. Er will an einer Novellierung des Verfahrens mit seiner Fachexpertise mitarbeiten. Prof. Dr. Schlegel hat eine Reihe an Ideen, wie der gesamte Sozialstaat neu aufgestellt werden könnte. Er sieht diesen als sehr überfrachtet und vor allem intransparent an, weil meist nur neue Gesetze angedockt werden, ohne gleichzeitig auf die Notwendigkeiten anderer Regeln zu schauen und diese gegebenenfalls zu entfernen oder zusammenzulegen.
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Wir sind mit ihm jetzt in direktem Kontakt und im anhaltenden Austausch.
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Veranstaltungshinweis für den 24.06.2024
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Die Regierung lässt sich Zeit, wir helfen uns selbst: Mit Politik, Verbänden, Experten und Betroffenen diskutieren wir die Reform der Statusfeststellung und suchen nach Lösungen.
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Unser Partnerverband, der VGSD - Verband der Gründer und Selbständigen - veranstaltet am 24.06.2024 um 14:00 Uhr eine Online-Konferenz zum Thema Statusfeststellungsverfahren.
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Die isdv nimmt ebenfalls aktiv an der Konferenz teil und moderiert das Politikerpanel.
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Für die Veranstaltung haben zugesagt:
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Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident Bundessozialgericht a.D.
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Jana Schimke, Mitglied des Deutschen Bundestags (CDU)
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Jens Teutrine, Mitglied des Deutschen Bundestags (FDP)
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Manuel Gava, Mitglied des Deutschen Bundestags (SPD)
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Kathi-Gesa Klafke, Rechtsanwältin
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Dr. Hartmut Paul, Sachverständiger für Sozialversicherungsrecht
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Dr. Benno Grunewald, Rechtsanwalt
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Michael Felser, Rechtsanwalt
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Julia von Westerholt, Verbandsdirektorin, Deutscher Volkshochschulverband
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Dr. Dina Frommert, Abteilungsleiterin "Forschung und Entwicklung", Deutsche Rentenversicherung Bund
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Carlos Frischmuth, Vorstandsvorsitzender, Bundesverband für selbstständige Wissensarbeit
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Marcus Pohl, 1. Vorsitzender, Interessengemeinschaft der Selbstständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft
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Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender, Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland
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An der Veranstaltung kann jeder als Zuhörer/-schauer teilnehmen. Über diesen Link ist die Anmeldung für NICHT-isdv-Mitglieder möglich:
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Wirtschaftliche Entwicklung der Selbständigen - Jimdo-ifo-Index
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Der aktuelle ifo-Jimdo-Klimaindex spiegelt die Situation in der Veranstaltungswirtschaft sehr gut wider. Der Auftragsmangel jedoch belastet noch viele Selbständige in Deutschland. 44% waren im April von Auftragsmangel betroffen, nach 47,9% im Januar. „Fehlende Auftragspolster setzen Selbständige unter Druck“, sagt ifo-Expertin Katrin Demmelhuber. (https://www.ifo.de/fakten/2024-05-16/geschaeftsklima-selbstaendige-bessert-sich)
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Es gibt Bereiche in denen es viel zu tun gibt und andere in denen nur recht wenig läuft. Die Trennlinie läuft momentan zwischen Industrieveranstaltungen (eher schlecht) und Tourneegeschäft (eher ok, vor allem internationales Touring).
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Wenn Du zu denen gehörst, bei denen noch nicht viel im Auftragsbuch steht, bist Du nicht allein und es liegt sehr wahrscheinlich nicht an Dir. Wir wollen Dich ermutigen in Deinem Netzwerk aktiv zu bleiben und vor allem dieses zu vergrößern, um neue Auftraggebende zu finden. Auch außerhalb Deutschlands. Bleib nicht sitzen und warte auf den Anruf. Halte den Tagessatz auf einem guten Niveau (alles zum Tagessatz unter: https://www.isdv.net/tagessatz/) und trau Dich auch an neue Skills ran.
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Rechtssichere Beauftragung ohne Scheinselbständigkeit
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Scheinselbständigkeit ist ein großes Problem in der Branche. Bis zur Novellierung des §7a SGB IV bleibt die Frage, wie wir rechtssicher beauftragen. Umgehungsstrategien sind keine Lösung; sie sind den Aufwand nicht wert.
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Eine bewährte Methode entlehnen wir uns aus dem Baugewerbe: die Bau-Arbeitsgemeinschaft. Hier arbeiten juristische Personen und BGB-Gesellschaften zusammen. In unserer Branche gibt es viele Einzelunternehmen, die sich als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gemäß BGB §705-740 zusammenschließen können, um Projekte gemeinsam zu planen und durchzuführen.
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Wichtig ist der Gesellschaftervertrag, der jedem Gesellschafter eine beherrschende Stellung einräumt, sodass im Innenverhältnis der GbR keine Scheinselbständigkeit entsteht. Diese Anwendung geltenden Gesellschafts- und Sozialrechts stellt sicher, dass Scheinselbständigkeit vermieden wird.
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Projektbezogene Werkgemeinschaften (pWG) sind eine pragmatische Lösung für Aufträge mit etwas Vorlauf (min. eine Woche) und längerer Dauer. Für Tagesveranstaltungen geht es aber ebenso.
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Für Auftraggeber bedeutet dies weniger Verwaltungsaufwand bei Crew-Buchungen, Beauftragung, Dokumentation und Abrechnung – und das Thema Scheinselbständigkeit ist gelöst, nicht umgangen.
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Selbständige profitieren ebenfalls: Sie bestimmen die Crew, decken sich gegenseitig besser ab und schützen sich gemeinsam vor ungerechtfertigten Auftragsänderungen.
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Für mehr Informationen wendet euch gerne an die isdv unter info@isdv.net.
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Neue Angaben im Impressum
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Und wieder droht der Abmahnanwalt.
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Es sind im Grunde Belanglosigkeiten, dennoch können sie viel Geld kosten.
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Im Impressum von Homepages und an anderen Stellen steht meist der Satz: Angaben laut §5 TMG.
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Das Tele-Medien-Gesetz heißt jetzt aber Digitale-Dienste-Gesetz. Der Inhalt ist derselbe, der Name neu. Entsprechend muss aus §5 TMG jetzt §5 DDG werden. Ändert man dies nicht, verweist man auf ein falsches/nichtexistentes Gesetz und der Abmahnanwalt kann zuschlagen.
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Selbiges gilt für das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieses heißt jetzt Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Verweise darauf müssen entsprechend auch geändert werden.
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Wer sich zukünftig nicht mehr damit rumschlagen will, der lässt den Verweis auf das Gesetz einfach ganz weg. Das ist nämlich ebenfalls zulässig. Der Inhalt der Angaben muss zwar dem entsprechen, was das Gesetz vorgibt, aber das Gesetz selber muss nicht genannt werden.
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Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV)
Präsenztreffen in Berlin
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(v.l.n.r.: Jan-Peter Wahlmann (AGD), Maik Außendorf (MdB, Güne), Dr. Andreas Lutz (VGSD), Marcus Pohl (isdv))
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Am 11.06.24 traf sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV). Marcus Pohl, isdv, ist einer der Sprecher dieses Netzwerkes.
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24 Verbandsvertreterinnen und- vertreter waren mit dabei und diskutierten intensiv mit unserem Gast des Tages Mike Außendorf, MdB, Digitales und Mittelstand bei Bundnis90/Grüne. Herr Außendorf organisiert die quartalsweise stattfindenden "Stakeholdertreffen Selbständigkeit" der Grünen.
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Weitere Tagesordnungspunkte waren die Erstellung konsolidierter BAGSV-Positionspapiere
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- zur Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens
- zur Altersvorsorgepflicht
- zur Beitragsgerechtigkeit in den gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen
- zur Evaluierung der im April 2022 eingeführten Ergänzungen zum Statusfeststellungsverfahren (Elementenfeststellung, Gruppenfeststellung, Prognoseentscheidung, Recht auf mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren, Antragsrecht auf Statusfeststellung Dritter)
Die Diskussion mit Mike Außendorf war konstruktiv bis ruppig. Der BASGV passiert zu wenig auf Seiten der Grünen. Man tapst um den heißen Brei etwas herum und immer gibt es noch etwas, was unbedingt bedacht werden muss. Herr Außendorf versprach, mehr in seiner Fraktion zu bewegen und zeitnah auch das nächste Stakeholdertreffen, bei dem auch Verbände teilnehmen, die nicht in der BAGSV organisiert sind, einzuberufen.
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Mit den Positionspapieren sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Die Feinheiten werden nun in Form von Hausaufgaben finalisiert und dann können wir damit loslaufen. Es ist wichtig, das wir die Geschlossenheit der Positionen deutlich machen und so auch den tatsächlichen Willen der Selbständigen über nahezu alle Wirtschaftsbereiche klarmachen.
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Branche
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Mit einem RSS-Reader geht es noch komfortabler. Auch die gibt es kostenlos in vielen Varianten.
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IGVW News
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Die IGVW schafft Standards der Qualifizierung (SQQ). Am bekanntesten sind der SQQ2 für das Rigging-Department oder der SQQ1 für die Elektrofachkraft VT.
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In den letzten Zügen und damit kurz vor der Veröffentlichung steht der SQQ10 ICT.
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Er behandelt die "Sachkunde für Informations- und Kommunikationstechnik Level 1".
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Unter folgendem Link könnt ihr schon jetzt einiges dazu erfahren:
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Die World-Health-Organisation WHO hat den "WHO Global standard for safe listening at venues & events" herausgegeben.
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"Dieser globale Standard für sichere Hörorte und Veranstaltungen ist das Ergebnis eines globalen Konsultationsprozesses unter der Leitung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen ihrer Initiative „Make Listening Safe“. Der Standard wurde von Shelly Chadha, WHO, und Ian Wiggins, Senior Research Fellow, Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften an der Universität Nottingham, in enger Zusammenarbeit mit einer technischen Arbeitsgruppe erstellt."
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Die IGVW sitzt seit einigen Monaten auf Anfrage der WHO in diesem Gremium und nimmt an den Beratungen teil. Jörn Nettingsmneier, Vorstand des VDT (Tonmeisterverband) ist für die IGVW im Rennen.
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Für alle Audiophilen Leute, Veranstalter, Betreiber und nicht zuletzt Bands eine interessante und wissenswerte Lektüre.
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Das 120 Seiten starke Dokument findet ihr unter:
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Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW)
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Das Forum Veranstaltungswirtschaft, die Allianz aus BDKV, EVVC, fama, isdv, LiveKomm, VDVO und VPLT, hatten Bundestagsabgeordnete am 11.04.24 zum parlamentarischen Frühstück in das Bundestagsrestaurant im Reichstag eingeladen. Thema des Arbeitsfrühstücks war das Sicherheitsgewerbegesetz. Das Gesetz soll die Rechtsgrundlagen, die die Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe regeln, in einem neuen Gesetzeswerk zusammenfassen.
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Das BMI sagt zu den Gründen:
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- Die Sicherheitsstandards sollen durch die Zentralisierung der Regelungen erhöht werden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
- Der Austausch zwischen den Erlaubnis- und Sicherheitsbehörden soll verbessert werden. Der Fokus liegt hier unter anderem auf waffenrechtlichen Bestimmungen.
- Die Anwendung der Regelungen soll für Behörden erleichtert werden und die Verfahrensdauer der Erlaubnisverfahren soll kürzer werden.
- Die Erlaubnispflicht soll ausgeweitet werden.
- Das Sanktionsmaß bei Verstößen soll verschärft werden.
- In öffentlichen Ausschreibungen soll mehr Wert auf Qualifikation und Zuverlässigkeit von Dienstleistern als auf "der Billigste gewinnt" gelegt werden.
- Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes sollen mehr Rechte bekommen und die Flexibilität am Arbeitsmarkt gleichzeitig verbessert werden.
Als Beispiel und Hauptpunkt des Anstoßes für das FVAW hier aktiv zu werden, ist der §34a der Gewerbeordnung. Er regelt die Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe, Night Service Agent, Flughafensicherheit und wird auch für die Sicherheitsfachkraft für Veranstaltungen genutzt.
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle, die irgendeine Form der Bewachung ausüben, dass jede Garderobenkraft, jeder Ticketabreißer, jeder Ordner die Prüfung nach §34a ablegen müsste, um arbeiten zu können. Das Problem: dann können Veranstaltungen wie Fußballspiele (auch die EM), Großkonzerte/Festivals aber auch die Schultheateraufführung nicht mehr stattfinden. Teils, weil es so viele Scheineinhaber gar nicht gibt und auch nicht von den IHK-en ausgebildet werden können (laut mehrerer IHK-en), teils weil Theater niemanden finden werden, der oder die sich Abends an die Garderobe setzt oder das Geld vorhanden ist eine Sicherheitsfachkraft zu bezahlen.
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Das Gesetz muss zwischen echter Bewachungstätigkeit, einem reinen Ordnungsdienst und Hilfsarbeiten unterscheiden. Natürlich bewacht Garderobenpersonal Jacken, eventuell auch Wertgegenstände. Es ist allerdings überzogen, diese dann unter die Pflichten des §34a zu stellen. Ebenso der Parkeinweiser oder die Ordnungskraft, die den Notausgang oder den Zugang zum Backstage "bewacht". Das es sinnhaft ist, dass mindestens eine Person mit dem Schein den Gesamteinsatz leitet, steht dabei gar nicht zur Disposition.
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Wir setzen uns mit den Verbänden dafür ein, diese Unterscheidung in dem Gesetz zu verankern.
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Was Gutes für die Ohren über Menschen aus der Branche auf Spotify
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Das isdv-Business-Care-Paket für 333,00 EUR (Haftpflicht, Unfall, Auslands-KV, Rechtsschutz)
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