Ausgabe #1/2024

Willkommen zum neuen Newsletter der isdv.

Liebe Leserinnen und Leser,

hiermit erhaltet ihr die erste Ausgabe des isdv-Newsletter 2024.
Wir haben die wichtigsten Ereignisse und Informationen der letzten 4 Monate zusammengefasst.
Bei Fragen könnt ihr Euch immer gerne an die info@isdv.net richten und mit uns Kontakt aufnehmen.

Mit besten Grüßen,
Marcus Pohl
1. Vorsitzender der isdv
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Politik

SPD Bundesparteitag Dezember 2023


Nach Corona war dies der erste in Präsenz abgehaltene Bundesparteitag der SPD. Die isdv war (wie bei anderen Parteien auch) als Aussteller mit einem Messestand vor Ort und kein Sponsor der Partei.
Seit 2013 fest in SPD-Hand, gab es gute Möglichkeiten für Gespräche mit Politiker:innen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu unseren Hauptproblemen Statusfeststellung/Scheinselbständigkeit, soziale Absicherung von Selbständigen, Beitragsregelungen für die gesetzliche Krankenversicherung und Mutterschutz für selbständige Mütter.
Wir haben die Gelegenheit intensiv genutzt und stellen fest, dass auch hier die seit 2003 nicht mehr geltenden fünf Kriterien zur Scheinselbständigkeit noch sehr präsent sind. Dazu konnten wir gerade unter den jüngeren Mitgliedern des Bundestages aufklären, woraufhin es oft genug den Kommentar gab: "dann ist das ja total irre". Ja, ist es. Und deshalb arbeiten wir so hart daran, dass das Statusfeststellungsverfahren grundlegend novelliert wird.
Wir konnten auch neue Kontakte schließen. Zum Beispiel zu der "Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD" (AGS). Die Anfänge der AGS gehen ins Jahr 1891 zurück. Auch sie sehen die Statusfeststellung als großes Problem an, weswegen wir verabredet haben, im kommenden Jahr zu sondieren, ob und was wir gemeinsam unternehmen können.
Es hat sich also wieder einmal gelohnt für die Selbständigen und die Veranstaltungswirtschaft auf dem Parteitag vertreten gewesen zu sein und Flagge zu zeigen.
Auch in diesem Jahr wird die isdv wieder auf diversen Parteitagen vertreten sein, um die Themen der Selbständigen, aber auch der Veranstaltungswirtschaft im politischen Raum zu platzieren.

Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund

v.l.n.r.: Dr. Andreas Lutz (VGSD), Marcus Pohl (isdv), Herr RA Ritter (DRV Bund), Frau Matern (DRV Bund), Frau Dr. Frommert (DRV Bund).



Am 28.02.2024 trafen sich die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) in Berlin zu einer Tagung. Da die isdv einer der Sprecherverbände für das Netzwerk aus 36 Verbänden mit über 100.000 Selbständigen ist, waren wir natürlich mit vor Ort dabei.
Wir sprachen über die BAGSV-interne Struktur und darüber wie wir uns als Netzwerk noch stärker positionieren können. Die Themen Statusfeststellung und soziale Absicherung von Selbständigen wurden genauso besprochen, wie die Umsatzsteuerthemen, die Künstlersozialkasse und ein gemeinsamer Auftritt bei Parteitagen.
Nach dem Mittagessen hatten wir drei Gäste aus dem Haus der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Runde. Frau Dr. Frommert, neue Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Matern, zuständig für das Statusfeststellungsverfahren, und Herr Ritter, Rechtsanwalt der Abteilung Forschung und Entwicklung, sind zu uns gekommen. Frau Dr. Frommert ist die Nachfolgerin von Dr. Thiede, der in Rente gegangen ist. Unser Ziel war es zum einen, den Faden der Gespräche seit 2018 mit Herrn Thiede weiterlaufen zu lassen und zum anderen unsere zunehmenden Probleme mit dem Statusfeststellungsverfahren (SFV) zu diskutieren.
Das Gespräch hatte für beide Seiten überraschende Neuigkeiten, aber auch gute Bestätigungen für Punkte, die wir z.B. in der geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbständige für wichtig erachten, mit denen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gerne noch gespielt wird. Auch im Haus der DRV möchte man die Altersvorsorge nur für neue Gründungen, nicht für bereits aktive Selbständige einführen, da man den Prüfungsaufwand im anderen Fall nicht bewältigen könnte. Überraschend hingegen wurden unsere Berichte zu den Auswirkungen der Rechtsfreiheit im Statusfeststellungsverfahren aufgenommen. Frau Matern berichtete, dass bei der DRV-Bund die Zahlen der Statusanfragen seit Jahren gleich bliebe bei ca. 22.0000 pro Jahr. Sie können nicht feststellen, dass eine erhöhte oder gar zunehmende Verunsicherung diesbezüglich herrsche, da ansonsten ja die Anfragen hochschnellen oder einbrechen müssten.
Jetzt sind diese drei DRV-Mitarbeiter nicht diejenigen, die Entscheidungen treffen, ob und wie ein SFV durchzuführen ist. Das ist der Gesetzgeber und damit das BMAS. Da unser Punkt aber angekommen ist, wird dieser nun auch in den Kreisen der DRV-Bund besprochen und auch an das BMAS weitergegeben. Das wollten wir erreichen. Jetzt müssen wir Zahlen sammeln und Fakten zusammenstellen, damit wir unsere Berichte auch entsprechend nachweisen können.
Daran arbeiten wir alle gemeinsam.
Das Gespräch hat uns natürlich emotional aufgewühlt werden lassen, rational war es aber sehr gut, die Bande sind weitergeknüpft worden und das werden wir nutzen.



EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

Oben: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil während der Enthaltungserklärung vor dem Rat der EU (Quelle: VGSD e.V.)
Seit 2021 wird verhandelt. Etliche Entwürfe wurden abgelehnt, jetzt hat Belgien es geschafft, dass zwei Länder doch zustimmen, und damit war die Richtlinie beschlossen. Frankreich hat mit Nein gestimmt und Deutschland hat sich auf Druck der FDP enthalten. Herr Heil konnte sich den Seiten hieb an den Koalitionspartner nicht verkneifen und betonte, wie gerne er zugestimmt hätte.

Sein Statement im Rat findet ihr hier: Public session (europa.eu)
Dort in der Agenda auf "Directive on improving working conditions in platform work" runterscrollen und auf die deutsche Fahne klicken.

Was bedeutet diese Richtlinie zur Plattformarbeit nun für uns in der Veranstaltungswirtschaft?

Die Richtlinie sagt, dass wenn sich jemand zum Geld verdienen einer digitalen Plattform anschließt und diese Aufträge vermittelt, sei es zu klären, ob diese Person dies selbständig tut oder abhängig beschäftigt, also scheinselbständig ist. Es gibt keine harten Kriterien und auch keine abgrenzenden Definitionen, wie der Anbieter der Plattform und der Auftragnehmer sich zu verhalten hätten. Man geht gemäß der Richtlinie sogar davon aus, dass diese Beauftragungen immer eine abhängige Beschäftigung sind. Das Gegenteil müsse vom Plattformanbieter bewiesen werden. Eine sogenannte Beweislastumkehr. Doch wie soll ich etwas beweisen, dass nicht klar definiert ist? Das ist dieselbe Situation, wie bei der Statusfeststellung in Deutschland.

In der Richtlinie heißt es in Artikel 2, was eine digitale Plattform überhaupt sei:
a) Sie wird zumindest teilweise auf elektronischem Wege, z. B. über eine Website oder eine mobile Anwendung, aus der Ferne bereitgestellt;
b) sie wird auf Verlangen eines Empfängers der Dienstleistung erbracht;
c) sie umfasst als notwendigen und wesentlichen Bestandteil die Organisation der von Einzelpersonen entgeltlich geleisteten Arbeit, unabhängig davon, ob diese Arbeit online oder an einem bestimmten Ort ausgeführt wird;
d) sie geht mit dem Einsatz automatisierter Überwachungs- oder Entscheidungssysteme einher.
Das trifft auch auf Auftragsvermittlungsplattformen der Veranstaltungswirtschaft zu, aber auch auf viele andere Softwaresysteme. Eine Plattform in diesem Sinne kann nämlich auch eine Personalsoftware sein, über die freie Dienstleistende angefragt werden. Es ist nicht definiert, ob der Auftragebende der Dienstleistung oder der Anfragende oder eine dritte Partei der Bereitstellende der Plattform ist. Das bedeutet also: back to the roots. Telefon in die Hand, EMail oder Fax zur Beauftragung nutzen.
Jedes Unternehmen, dass seine Anfragen an Freie aus einer Software heraus sendet, in der auch die Bestätigung, die Preisverhandlung und die Organisation/Kommunikation zum Job läuft (auch hier nicht definiert, wie weit das geht) muss sich überlegen, ob das so weiterhin gemacht werden kann.
Gedacht ist die Richtlinie für den Bereich der Lieferdienste, Fahrdienste und ähnlicher Jobs. Das wird in allen Diskussionen immer wieder so gesagt. Letzlich steht es aber nicht in der Richtlinie und deshlab kann man das auch nicht als gegeben hinnehmen.
Die isdv ist an dem Thema gemeinsam mit den Verbänden der BAGSV schon seit längerem dran und zumindest eine Regierungspartei hat verstanden, warum wir diese Richtlinie für nicht förderlich halten. Nun müssen wir weitermachen, denn die Umsetzung in deutsches Recht steht ja noch an.
Das ist ein sehr klarer Auftrag der Richtlinie.
Das komplette Dokument findet ihr hier: EUR-Lex-ST7668_2024_INT

Selbständigkeit

Wirtschaftliche Entwicklung der Selbständigen - Jimdo-ifo-Index

Das ifo-Institut erarbeitet gemeinsam mit dem Webhoster Jimdo regelmäßig den Geschäftsklima-index für Selbständige. Im Grafen seht ihr, wie das Geschäftsklima der Gesamtwirtschaft weiterhin
vor sich hinpullert, die Selbständigen so langsam mehr Hoffnung bekommen, aber eben auch nur Hoffnung, nicht konkrete Aufträge. Wir merken es in der Veranstaltungswirtschaft genauso: die Auftragslage ist eher zurückhaltend. Das liegt an vielen Faktoren. Firmen haben Befürchtungen, dass sie viele Hilfen zurückzahlen müssen und warten deshlab mit Subbeauftragungen. Die Angst vor einem Statusfeststellugsverfahren bremst ebenso und unsere Auftraggeber haben auch nicht den Nachfragedruck aus der Industrie.
Matthias Henze, CEO und Gründer von Jimdo, führt den Nachfragemangel in der Pressemitteilung des ifo-Institutes als Hauptursache für das anhaltend niedrige Niveau der Wirtschaftsindikatoren an und erklärt: „Viele Selbstständige berichten mir, dass sie nach wie vor mit einer angespannten Auftragslage zu kämpfen haben und vor erheblichen Herausforderungen stehen. Eine nachhaltige Stabilisierung ihrer Nachfrage wird erst eintreten, wenn die Gesamtwirtschaft Fahrt aufnimmt und wieder vermehrt Aufträge an kleine Unternehmen vergeben kann.”

Sichere Beauftragung mittels projektbezogener Werkgemeinschaft

Scheinselbständigkeit wird so lange ein Problem für unseren agilen und integrativen Arbeitsstil sein, bis wir endlich eine Novellierung des §7a SGB IV erreicht haben.
Bis dahin müssen wir uns anschauen, wie eine Beauftragung rechtssicher werden kann und welche Möglichkeiten davon auch in unserer Branche real funktionieren. Wichtig dabei ist: eine Umgehungsstrategie hilft uns nicht. Das wäre ein lustiges Spiel, mehr aber auch nicht. Die Mühe am Ende nicht wert.
Eine reale und sicher funktionierende Beauftragung entleihen wir uns vom Baugewerbe. Wie machen die das denn? Und da steht ganz oben die Bau-Arbeitsgemeinschaft. Dort arbeiten in erster Linie juristische Personen, aber auch nicht wenige BGB-Gesellschaften zusammen. Bei uns sind viele Einzelunternehmen, meist ohne Angestellte, mit ihren Dienstleistungen mit Projekten oder Projektteilen beauftragt. Diese können nach der Definition einer Arbeitsgemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §705-740 einen Zusammenschluss von Fachunternehmen mit dem Zweck, der gemeinsamen Planung und Durchführung eines konkreten Auftrags bilden. So getan, ist das Thema Scheinselbständigkeit zwar schon deutlich weiter weg, aber noch nicht gänzlich gelöst. Es kommt nun noch auf den Gesellschaftervertrag an, damit es keine Scheinselbständigkeit im Innenverhältnis der GbR geben kann. Dazu muss jedem Gesellschafter (also selbständiger oder freiberuflichen Person) eine beherrschende Stellung im Unternehmen zukommen.
Das klingt alles nach Hexenwerk, ist aber lediglich die Anwendung geltendem Gesellschafts- und Sozialrechts.
In dieser Konstellation ist das Thema Scheinselbständigkeit vom Tisch.
Projektbezogene Werkgemeinschaften (pWG) bieten sich sicher nicht für den Ein-Tagesauftrag von morgen an. Sobald es aber ein paar Tage Vorlauf gibt und der Auftrag ein paar Tage geht, macht es Sinn, eine pWG zu beauftragen.
Für den Auftraggeber bedeutet das deutlich weniger Aufwand beim Crew-Booking, in der Beauftragung, der Dokumentation, der Abrechnung eines Auftrages und vor allem bedeutet es, das Thema Scheinselbständigkeit ist vom Tisch. Gelöst! Nicht umgangen!
Für die Selbständigen bedeutet dies, dass sie die Crew bestimmen, die zusammenkommt, sie sich besser gegenseitig covern können und sie in der Gemeinschaft entscheiden und sich nicht jeder einzeln gegen ungerechtfertigte oder nicht abgesprochene Auftragsmehrungen oder Sonderleistungen wehren muss, sondern auch dabei unter dem Schutzschild der pWG stehen. Das kann auch Arbeitszeiten betreffen.
Die gesamtschuldnerische Haftung ist denkbar einfach lösbar und der administrative Aufwand ebenso.
Wer mehr darüber wissen möchte, kann sich gerne an die isdv unter der Emailadresse info@isdv.net wenden.

Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gab am 14.03.24 bekannt, dass die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfe) letztmalig auf den 30.09.2024 verlängert ist.
Dafür hatten sich neben den Berufsverbänden der Steuerberater und Rechtsanwälte, die als prüfende Dritte diese Abrechnung einreichen müssen, auch der bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger stark gemacht. Die ganze Meldung findest Du unter:
Corona-Wirtschaftshilfen

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV)

wird 7 Jahre

Die isdv gratuliert:
Sieben Jahre BAGSV: Stolz auf das Erreichte, gehen wir selbstbewusst in die Zukunft
Im Februar 2017 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV) gegründet, um die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmer/innen zu bündeln und kraftvoll zu vertreten. Sieben Jahre später ist sie deren Spitzenverband und geschätzter Gesprächspartner der Politik.
Die BAGSV hat eine Lücke gefüllt – indem sie eine Plattform für den Austausch untereinander und mit den Entscheidungsträgern geschaffen hat. Sie ist unverzichtbar für die Interessenvertretung von Selbstständigen und hat noch viel Arbeit vor sich.
Lest den ganzen Artikel unter:
BAGSV-News
(Foto: Gründungstreffen, Jan-Peter Wahlmann)

Branche

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(Bild von FreeCliparts auf Pixabay)


IGVW News

Die IGVW hat auf ihrer Homepage eine Unterrubrik geschaffen, in der alle Fort- und Weiterbildungsangebote, die auf SQQ der IGVW beruhen, aufgelistet sind. So findet man schnell den richtigen Anbieter.
Informiert Euch gerne unter: https://www.igvw.org/seminare/

Der "Standard der Qualität in der Praxis" zur Verwendung von Elektrokettenzügen (SQP2) der IGVW wurde überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Für alle, die mit den Dingern zu tun haben, ist dieser Standard auf der Seite der IGVW herunterladbar unter: https://www.igvw.org/standards-der-qualitaet/sqp2/
Der SQP2 unterstützt euch in eurer Arbeit, indem er geltende Vorschriften für unsere Branche übersetzt.

Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW)

Mit der bundesweiten Kampagne „STIMMT” rufen wir im Forum Veranstaltungswirtschaft die Branche auf, mitzumachen und für demokratische Werte und eine vielfältige und pluralistische Gesellschaft einzustehen. Im Mittelpunkt unserer Initiative stehen flashige Motive, die ihr auf der Website www.stimmt-fuer.de individuell gestalten, herunterladen und danach teilen könnt – zum Beispiel als Social-Media-Post oder als DIN-A1-Plakat für Demos oder das Büro. Möglich ist auch eine AR-Litfaßsäule, die man via Smartphone digital auf belebte Plätze in der Stadt oder in der Firma stellt, fotografiert und dann mit dem Hashtag #stimmtfuer teilt.
Unser Aufruf: Stimmt für Menschenrechte. Stimmt für den Rechtsstaat. Stimmt für Vielfalt und Diversität. Stimmt für die Gleichstellung aller Menschen. Die nächsten Wahlen kommen, nutzt eure Stimme. Es kommt auf sie an!

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