Hi zusammen,
ich bin Einzelgewerbetreibende in der VA Branche und brauche Rat zum Thema Stornobedingungen.
Ich möchte diese gerne schriftlich festhalten und habe durch Recherche und diversen Googlesuchen folgenden Ansatz:
7. Stornobedingungen
Im Falle einer Absage der gebuchten Leistung gelten folgende Stornobedingungen:
o Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Einsatz: keine Stornogebühr
o 13 bis 7 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Tagessatzes.
o 6 bis 2 Tage vorher: 75 % des vereinbarten Tagessatzes.
o Weniger als 48 Stunden oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Tagessatzes.
Alle Stornogebühren, die von den hier genannten Standardbedingungen abweichen, unterliegen einer individuellen Absprache und können je nach Einzelfall angepasst werden.
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung in Textform (z. B. per E-Mail).
Bereits angefallene oder nicht stornierbare Kosten (z. B. Reisekosten, Unterkunft) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ist dies realistisch oder in eine Richtung zu viel, zu wenig? Ich freue mich über jede Antwort!
Danke und viele Grüße
Giulia
Stornobedingungen Freelancer
- Marc Stähly
- Beiträge: 23
- Registriert: Di 1. Aug 2017, 02:14
- Wohnort: 68623 Lampertheim
- Kontaktdaten:
Re: Stornobedingungen Freelancer
Hallo Giulia,
das ist doch kein schlechter Ansatz!
Wenn das so für Dich passt, dann würde ich das auch so übernehmen.
Ich bin da etwas strenger in der Formulierung.
So beginnt es bei mir ab Auftragsbestätigung schon mal mit 10%. Ab dem 21. Tag 25%, ab dem 14. Tag 50%, 7. Tag 75% , 2. Tag 100%.
Hier mal ein paar Beispiele unserer AGs:
Ambion
6.) Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück,
kann die AMBION GmbH ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes (AW) fordern:
ab Auftragserteilung 20 % des AW
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW
bis 8 Tage vor Mietbeginn 70 % des AW
bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % des AW
Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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Satis&fy
Artikel 7
Vorzeitige Vertragsbeendigung / Nicht- Abrufen der Leistung
1. Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Wird seitens des Kunden eine Kündigung ausgesprochen, für welche die Verwenderin keinen von ihr zu vertretenen Anlass gesetzt hat, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen; gleiches gilt im Falle, dass der Kunde die Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, jeweils nach angemessener Fristsetzung verhindert.
3. In beiden Fällen hat sich die Verwenderin ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vorteile anrechnen zu lassen.
4. Sollte die Verwenderin aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höhere Gewalt, dazu gehören, Naturkatastrophen jeder Art, Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Aufruhr, Blockade, Demonstrationen, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Erdbeben, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Epidemien, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden) Terrorismus, die eine Verringerung der Abnahme oder des Verbrauchs oder keinen Verbrauch zur Folge haben o.ä. nicht in der Lage sein, die Abnahme der Lieferung/Leistungen entsprechend dem Auftrag durchzuführen, hat die Verwenderin das Recht, den Auftrag entsprechend abzuändern, ohne dass daraus dem Lieferanten/Hersteller/Kunden ein Schadenersatzanspruch erwächst. Außerdem wird die Verwenderin – unbeschadet der sonstigen Rechte – in diesem Fall berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die vorgenannten Umstände nicht nur von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung des Bedarfs zur Folge haben. Beide Vertragspartner versuchen sich bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt nach Umständen unverzüglich gegenseitig zu informieren und die Verpflichtungen den veränderten Umständen nach Treu und Glauben anzupassen.
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Gahrens&Battermann
10. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück,
werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet.
Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden
50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des
Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten,
dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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PRG
§ 6 Stornierung
1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der
nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung durch den Kunden bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung reduziert sich die Vergütung gemäß § 4 nach folgender Staffel:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 50% der vereinbarten Vergütung.
Bei Stornierung bis 15 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 30% der vereinbarten Vergütung.
Bei Stornierung bis 5 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 10% der vereinbarten Vergütung.
Bei späterer Stornierung hat der Kunde 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei PRG
maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass
PRG kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Es geht hier in den AGB der jeweiligen AG nicht immer um Dienstleistungen, sondern auch um Vermietungen. Wie man jedoch sieht, sind wir beide noch ziemlich fair
Ich hoffe, das hilft!
das ist doch kein schlechter Ansatz!
Wenn das so für Dich passt, dann würde ich das auch so übernehmen.
Ich bin da etwas strenger in der Formulierung.
So beginnt es bei mir ab Auftragsbestätigung schon mal mit 10%. Ab dem 21. Tag 25%, ab dem 14. Tag 50%, 7. Tag 75% , 2. Tag 100%.
Hier mal ein paar Beispiele unserer AGs:
Ambion
6.) Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück,
kann die AMBION GmbH ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes (AW) fordern:
ab Auftragserteilung 20 % des AW
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW
bis 8 Tage vor Mietbeginn 70 % des AW
bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % des AW
Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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Satis&fy
Artikel 7
Vorzeitige Vertragsbeendigung / Nicht- Abrufen der Leistung
1. Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Wird seitens des Kunden eine Kündigung ausgesprochen, für welche die Verwenderin keinen von ihr zu vertretenen Anlass gesetzt hat, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen; gleiches gilt im Falle, dass der Kunde die Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, jeweils nach angemessener Fristsetzung verhindert.
3. In beiden Fällen hat sich die Verwenderin ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vorteile anrechnen zu lassen.
4. Sollte die Verwenderin aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höhere Gewalt, dazu gehören, Naturkatastrophen jeder Art, Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Aufruhr, Blockade, Demonstrationen, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Erdbeben, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Epidemien, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden) Terrorismus, die eine Verringerung der Abnahme oder des Verbrauchs oder keinen Verbrauch zur Folge haben o.ä. nicht in der Lage sein, die Abnahme der Lieferung/Leistungen entsprechend dem Auftrag durchzuführen, hat die Verwenderin das Recht, den Auftrag entsprechend abzuändern, ohne dass daraus dem Lieferanten/Hersteller/Kunden ein Schadenersatzanspruch erwächst. Außerdem wird die Verwenderin – unbeschadet der sonstigen Rechte – in diesem Fall berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die vorgenannten Umstände nicht nur von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung des Bedarfs zur Folge haben. Beide Vertragspartner versuchen sich bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt nach Umständen unverzüglich gegenseitig zu informieren und die Verpflichtungen den veränderten Umständen nach Treu und Glauben anzupassen.
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Gahrens&Battermann
10. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück,
werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet.
Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden
50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des
Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten,
dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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PRG
§ 6 Stornierung
1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der
nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung durch den Kunden bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung reduziert sich die Vergütung gemäß § 4 nach folgender Staffel:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 50% der vereinbarten Vergütung.
Bei Stornierung bis 15 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 30% der vereinbarten Vergütung.
Bei Stornierung bis 5 Tage vor vertraglichem Mietbeginn um 10% der vereinbarten Vergütung.
Bei späterer Stornierung hat der Kunde 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei PRG
maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass
PRG kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Es geht hier in den AGB der jeweiligen AG nicht immer um Dienstleistungen, sondern auch um Vermietungen. Wie man jedoch sieht, sind wir beide noch ziemlich fair

Ich hoffe, das hilft!
Marc Stähly
Sound Engineer
ISDV Vorstandsmitglied
Alicestraße 2
D- 68623 Lampertheim
Phone +49 (0) 178.2 44 76 25
info@ms-sounddesign.com
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