Moin,
bislang war alles glatt gegangen, und auch mein Tournee Betrieb is dieses Jahr wieder angelaufen,
jetzt komm ich grad von ner Rutsche Frankreich und Luxembourg wieder, und hab jetzt nach nem positivem Schnelltest zu Hause auch einen im Testzentrum.
Hat sich jemand aktuell nochmal mit Entschädigung wegen Ausfall Corona Bedingt gekümmert?
Für mich fällt jetzt diesmal nicht nur ein Job weg weil abgesagt, sondern weil ich mich jetzt in Quarantäne begeben muss,
und die nächste 3 wöchige Tour Deutschland und Schweiz nicht fahren kann.
Hat jemand schon mal das Verfahren vom LWL in Anspruch genommen?
https://www.lwl-soziales-entschaedigung ... rmular.pdf
Ich kann problemlos vom Veranstalter ne Bestätigung über die Buchung für die Shows und das Vereinbarte Honorar bekommen.
Es war auch soweit alles vertraglich geregelt das wenn eine Show coronabedingt ausfällt, alle Crewmitglieder dennoch 90% der Gage bekommen.
Nur der Fall das ICH in Quarantäne muss, das is ja nicht sein Bier, ... obwohl es auch für ihn Stress bedeutet auf die schnelle nen FOH Mann zu finden ... der ab morgen für 17 Shows zeit hat
Wenn da wer nen Tip hat, ich hab ja jetzt zeit mich mit Papierkram zu beschäftigen ...
Entschädigungsantrag / LWL / Corona etc.
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- Marc Stähly
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Re: Entschädigungsantrag / LWL / Corona etc.
Hallo Dominik,
mit etwas Verspätung hier meine Antwort:
Als "Ausscheider" solltest du Entschädigung nach IfSG §56 bekommen. Ich habe da aber keinerlei Erfahrungen bislang und kenne auch niemanden, der das gemacht hat.
Zur LWL- Entschädigung kann ich leider auch nichts sagen, wirkt auf mich aber genauso wie die eigentliche Entschädigung nach § 56 IfSG, scheint aber über den Kreis zu laufen.
Hier die offizielle Info zur Entschädgung nach IfSG:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... SG_BMG.pdf
Die 90% Entschädigung bei Tour- Absage (Corona bedingt) kommt aus dem Ausfallfonds (Neustart Kultur). Die greift in deinem Fall natürlich nicht.
Ich hoffe, Du bist schon weiter und hast den Antrag im besten Fall auch scho gestellt.
Grüße
Marc
mit etwas Verspätung hier meine Antwort:
Als "Ausscheider" solltest du Entschädigung nach IfSG §56 bekommen. Ich habe da aber keinerlei Erfahrungen bislang und kenne auch niemanden, der das gemacht hat.
Zur LWL- Entschädigung kann ich leider auch nichts sagen, wirkt auf mich aber genauso wie die eigentliche Entschädigung nach § 56 IfSG, scheint aber über den Kreis zu laufen.
Hier die offizielle Info zur Entschädgung nach IfSG:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... SG_BMG.pdf
Die 90% Entschädigung bei Tour- Absage (Corona bedingt) kommt aus dem Ausfallfonds (Neustart Kultur). Die greift in deinem Fall natürlich nicht.
Ich hoffe, Du bist schon weiter und hast den Antrag im besten Fall auch scho gestellt.
Grüße
Marc
Marc Stähly
Sound Engineer
ISDV Vorstandsmitglied
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