{"id":5634,"date":"2025-03-31T18:20:04","date_gmt":"2025-03-31T16:20:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.isdv.net\/?page_id=5634"},"modified":"2025-03-31T18:41:56","modified_gmt":"2025-03-31T16:41:56","slug":"scheinselbstaendigkeit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.isdv.net\/en\/scheinselbstaendigkeit\/","title":{"rendered":"Scheinselbst\u00e4ndigkeit"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5634\" class=\"elementor elementor-5634\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"ob-is-breaking-bad elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-24cd501 elementor-section-content-middle elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"24cd501\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;,&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[],&quot;_ob_bbad_use_it&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;_ob_bbad_sssic_use&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-afae72e\" data-id=\"afae72e\" data-element_type=\"column\" data-settings=\"{&quot;_ob_bbad_is_stalker&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7cb6fde elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"7cb6fde\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-xl\">Statusfeststellung \u2013 Herkunft, Funktionsweise, Ziel, Wirkung<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5e66db9 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5e66db9\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Einleitung<\/h3><p>Scheinselbst\u00e4ndigkeit ist die Beauftragung einer Person mit Auftr\u00e4gen, die in der Ausf\u00fchrung keine selbst\u00e4ndige Arbeit darstellen. Entscheidend sind zwei Punkte: die Einbindung in den Betrieb des Auftraggebenden und die Weisungsgebundenheit des Auftragnehmenden. Es geht um die Beziehung der Vertragspartner zueinander und die Art, ob und wie zusammengearbeitet wird. Dies betrifft in unserem Bereich z.B. technische Dienstleistungen, Catering-\/Bar, Kasse, T\u00fcr oder Stagehands.<\/p><h3>Essence<\/h3><p>Die Statusfeststellung dient Auftraggebern zu erkennen, ob es sich beim gepr\u00fcften Auftragsverh\u00e4ltnis tats\u00e4chlich um eine Beauftragung handelt, oder ob ggf. eine abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung vorliegt. Diese kann vorliegen, wenn durch die Art der Auftragsdurchf\u00fchrung eine Abh\u00e4ngigkeit des Auftragnehmers zum Auftraggeber entsteht. Hinweise daf\u00fcr sind beispielsweise eine Einbindung in den Betrieb des Auftraggebers oder eine Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung eines Auftrages. Der Status kann auf Antrag im Vorhinein gekl\u00e4rt werden. Eine Statusfeststellung kann aber auch von Amtswegen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) bis zu 4 Jahre nach Beendigung eines Auftrages durchgef\u00fchrt werden. Sie richtet sich vorwiegend gegen die Beauftragungen von Selbst\u00e4ndigen ohne Angestellte (sog. Solo-Selbst\u00e4ndige), aber auch gegen Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH.<\/p><p>Die Entscheidung gilt immer r\u00fcckwirkend, f\u00fchrt zu Nachzahlungen von Sozialabgaben und zu Strafzahlungen. Vorabentscheidungen werden bei einem Statusfeststellungsverfahren (SFV) nicht beachtet. Die Beweisf\u00fchrung basiert auf einer Indizienkette, die vom Wissen, pers\u00f6nlichen Erfahrungen und pers\u00f6nlicher Meinung des Pr\u00fcfenden abh\u00e4ngt. Es gibt seit 2003 keine faktischen oder objektiven Merkmale f\u00fcr Selbst\u00e4ndigkeit mehr, sondern nur eine Anreihung von Indizien und teilweise widerspr\u00fcchlichem Richterrecht und Widerspr\u00fcchen in den Rechtsgebieten (Sozialrecht versus Arbeitsrecht).<\/p><p>Dies f\u00fchrt zu gro\u00dfer Unsicherheit in der Beauftragung bestimmter Unternehmensformen und Unternehmenskonstellationen. Die Folge ist die Verlagerung der Auftr\u00e4ge ins Ausland, Selbst\u00e4ndigkeit wird erschwert (im B2B-Bereich), es gibt in Deutschland immer weniger Selbst\u00e4ndige* und die Innovationskraft wandert ab.<\/p><p>(* Quelle: de.statista.com 2024 \u201eAnzahl der Erwerbst\u00e4tigen (Arbeitnehmer und Selbstst\u00e4ndige) mit Wohnort in Deutschland von 2012 bis 2023\u201c)<\/p><h3>Herkunft und Entwicklung der Gesetzgebung<\/h3><p>Der Gesetzestext \u00a77a SGB IV (Feststellung des Erwerbsstatus) besteht seit 01.01.1974. Die letzte \u00c4nderung fand am 27.03.2022 statt.<\/p><p>1999 Einf\u00fchrung eines Kriterienkatalogs:<\/p><ul><li>Keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten<\/li><li>Unternehmertypische Merkmale<\/li><li>5\/6-Regelung<\/li><li>Dieselbe T\u00e4tigkeit zuvor angestellt beim jetzigen Auftraggeber<\/li><li>Auftraggeber l\u00e4sst dieselbe T\u00e4tigkeit regelm\u00e4\u00dfig auch von seinen Angestellten erledigen<\/li><\/ul><p>2003 Novellierung des SGB IV<\/p><ul><li>Kriterienkatalog wird ersatzlos gestrichen<\/li><li>Neugr\u00fcnder haben 3 Jahre Schutz, wenn sie Gr\u00fcndungszuschuss beantragt haben (Ich-AG)<\/li><li>Einzelfallpr\u00fcfung wird eingef\u00fchrt<\/li><\/ul><p>2006 Ich-AG-Teil wird ersatzlos gestrichen. Der Gr\u00fcndungszuschuss bleibt bestehen.<\/p><p>2011 Gr\u00fcndungszuschuss wird Ermessenssache des bewilligenden Jobcenters.<\/p><p>2015 Pr\u00fcfung der K\u00fcnstlersozialabgaben (KSA) geht an die DRV<\/p><ul><li>K\u00fcnstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes (KSAStabG)<\/li><\/ul><p>2017 \u00a7611a BGB (Arbeitsvertrag) wird beschlossen<\/p><ul><li>Arbeitnehmer wird definiert<\/li><li>\u201eGesamtbetrachtung aller Umst\u00e4nde\u201c wird eingef\u00fchrt<\/li><\/ul><p>2022 werden zur &#8222;Vereinfachung und Beschleunigung&#8220; des SFV f\u00fcnf Ma\u00dfnahmen hinzugef\u00fcgt:<\/p><ol><li>Elementenfeststellung<\/li><li>Antragsrecht auf Statusfeststellung Dritter<\/li><li>Prognoseentscheidung<\/li><li>Gruppenfeststellung<\/li><li>M\u00f6glichkeit einer m\u00fcndlichen Anh\u00f6rung im Widerspruchsverfahren<\/li><\/ol><h3>Funktionsweise der Pr\u00fcfung<\/h3><p><strong>\u00a0<\/strong><\/p><p>Die DRV pr\u00fcft gem. \u00a7 28p SGB IV alle vier Jahre die Sozialversicherungsabgaben eines Unternehmens mit Angestellten. Aufgrund der zus\u00e4tzlich zu pr\u00fcfenden KSA, muss die DRV auf die Fremdleistungskonten der Buchhaltung schauen, um k\u00fcnstlerische T\u00e4tigkeiten erkennen zu k\u00f6nnen.\u00a0Dabei werden selbstst\u00e4ndige Einzelunternehmer:innen aufgrund des Klarnamens gefunden. Der Amtsermittlungsgrundsatz erm\u00f6glicht es der DRV ein Statusfeststellungsverfahren zu beginnen, um bestimmen zu k\u00f6nnen, ob diese eine Beauftragung m\u00f6glicherweise eine abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung war.<\/p><p>Im Folgenden werden dem Auftragnehmer und Auftraggeber die Frageb\u00f6gen C0031 und V0023 zugesendet und der zugrundeliegende Vertrag gepr\u00fcft, sofern ein solcher vorliegt.<\/p><p>Der Pr\u00fcfende der DRV hat durch die \u201eRundschreiben der DRV an die Sozialpartner\u201c einen sehr groben\u00a0und in alle Richtungen offenen Bewertungsrahmen. Dieser orientiert sich an BSG-Urteilen, an den Rundschreiben der Sozialpartner und an den von der DRV verfolgten Interessen.<\/p><p>Zu untersuchende Punkte sind die Einbindung des Auftragnehmers in den Betrieb des Auftraggebers und die Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers. Das l\u00e4sst viel Raum f\u00fcr Interpretation.<\/p><p>Eine Einbindung kann z.B. durch die Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers geschehen oder durch die \u201edienende Teilhabe am Arbeitsprozess\u201c. Letzteres trifft vor allem bei Diensten h\u00f6herer Art zu (z.B. Honorar\u00e4rzte, Meister, Projektmanager). Ab wann der Wunsch des Kunden einer Weisung gleichkommt, ist nicht definiert.<\/p><p>Es wird verglichen, wie sich in selber Situation ein Angestellter verhalten w\u00fcrde. Kann der Pr\u00fcfer keinen Unterschied erkennen, ist dies ein Indiz f\u00fcr eine Scheinselbst\u00e4ndigkeit. Der Pr\u00fcfer kann nach eigenem Verst\u00e4ndnis, subjektiv und ohne Kenntnis der Branchengepflogenheiten dar\u00fcber entscheiden. Solche Indizien werden so lange gesucht, bis ein Urteil m\u00f6glich ist. Es gibt keine Haltelinie.<\/p><p>Das gesamte Verfahren l\u00e4uft nur auf Papier ab. Die DRV verwendet regelm\u00e4\u00dfig Textbausteine, ohne auf Argumente der zu Pr\u00fcfenden einzugehen. Eine m\u00fcndliche Anh\u00f6rung ist erst im Widerspruchsverfahren vor Gericht zugelassen (seit 2022).<\/p><p>Sieht die pr\u00fcfende Person gen\u00fcgend Indizien f\u00fcr die Entscheidung, ergeht ein Bescheid der DRV, der meist horrende Nachzahlungen an Sozialabgaben vorsieht. Dazu kommen noch Strafzahlungen oder auch Gef\u00e4ngnisstrafe.<\/p><p>Die Berichte der betroffenen Unternehmen beinhalten immer, dass die DRV, um Widerspr\u00fcche oder Klagen zu verhindern, Verhandlungen \u00fcber die nachzuzahlende Summe aktiv anbietet.<\/p><p>Gepr\u00fcft wird immer nur der einzelne spezifische Auftrag. Die Entscheidung der DRV hat keine Allgemeing\u00fcltigkeit f\u00fcr eine Auftragsform oder f\u00fcr diesen Auftragnehmer. Nach jeder Pr\u00fcfung eines Auftrages findet ein Resett statt. So kann ein Auftragnehmer bei demselben Auftraggeber am selben Tag sowohl selbst\u00e4ndig t\u00e4tig (Auftrag am Vormittag), als auch abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigt (Folgeauftrag am Nachmittag) sein.<\/p><p>Das Statusfeststellungsverfahren dauert im Schnitt 76 Tage.<\/p><h3>Ziel der Statuspr\u00fcfung<\/h3><p>Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach \u00a7 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV soll den Beteiligten Rechtssicherheit dar\u00fcber verschafft werden, ob sie selbst\u00e4ndig t\u00e4tig oder abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigt sind.<\/p><p>Daraus ergibt sich dann die Sozialversicherungspflicht (abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigt) oder die Befreiung davon (selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit).<\/p><p>Das grunds\u00e4tzliche Ziel der Statuspr\u00fcfung ist der Schutz von schutzbed\u00fcrftigen Menschen, die zum Vorteil eines Arbeitgebers in die Selbst\u00e4ndigkeit gezwungen werden. Deshalb gilt f\u00fcr das SFV auch ein Amtsermittlungsgrundsatz. Das SFV soll Situationen entdecken, in denen Arbeiten, die typischerweise von Angestellten\/Arbeitern ausgef\u00fchrt werden, in diesem Fall von Selbst\u00e4ndigen erbracht werden, um dem Unternehmen des Auftraggebers Sozialabgaben zu sparen.<\/p><p>Zudem sollen durch die Statusfeststellung prek\u00e4re Verh\u00e4ltnisse und Unterwanderung des Mindestlohnes durch falsche Beauftragung erkannt werden. Es spielt auch mit rein, dass mehr Einzahlende auch Mehreinnahmen f\u00fcr die DRV Bund bedeuten.<\/p><h3>Wirkung des Gesetzes<\/h3><p>Der Begriff Selbst\u00e4ndigkeit ist im Sozialrecht nicht definiert. Es gilt im Grunde die Umkehr der abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung. Da es keine klaren Anhaltspunkte gibt, wann eine Arbeit selbst\u00e4ndig ausgef\u00fchrt werden kann, entsteht ein rechtsfreier Raum, der viel Spiel f\u00fcr Interpretationen l\u00e4sst. Das f\u00fchrt dazu, dass Auftraggeber sich einem hohen Risiko ausgesetzt sehen, im Nachhinein ein Problem mit einer Beauftragung zu bekommen. Die Feststellung der Scheinselbst\u00e4ndigkeit f\u00fchrt nicht selten zur Insolvenz eines bis dahin funktionierenden und liquiden Unternehmens, das auch keine b\u00f6se Absicht verfolgte.<\/p><p>Schwarze Schafe gibt es auch; das ist aber der geringste Teil der beauftragenden Unternehmen.<\/p><p>Das Unternehmen DHL hat im April 2024 alle Vertr\u00e4ge mit freien IT-Spezialisten aufgek\u00fcndigt. Sowohl in noch nicht begonnenen Projekten als auch in seit l\u00e4ngerem laufenden und kurz vor dem Abschluss stehenden Projekten. Grund: die Rechtsunsicherheit des SFV. Die Arbeit wurde nun in das Ausland verlegt. Die Ergebnisse werden aber in Deutschland genutzt. Die Wertsch\u00f6pfungskette liegt nur leider nicht mehr in Deutschland.<\/p><p>Vodafon hat dies bereits 2017 getan.<\/p><p>Die Einbindung des Auftragnehmers in den Betrieb des Auftraggebers wird an teils falschen, teils veralteten Indizien gemessen. Ein IT-Scrum-Projektrahmenwerk zur Softwareentwicklung wird so zur Einbindung in den Betrieb. Unsere Veranstaltungsplanung \u00e4hnelt einem Scrum-Projektrahmenwerk sehr.<\/p><p>Ein Shared-Document in der Cloud des Auftraggebers wird ebenfalls als Einbindung gesehen oder auch die Teilnahme des Auftragnehmers im (Beispiel) Microsoft-Teams-Team des Auftraggebers.<\/p><p>Grund ist: Angestellte nutzen dieselben Systeme. Aus Wirtschaftssicht handelt sich dabei lediglich um moderne und effiziente Arbeitsmethoden, die nichts \u00fcber die Einbindung aussagen.<\/p><p>Honorarlehrkr\u00e4fte sind in den Schulbetrieb eingebunden (Herrenberg-Urteil), Physiotherapeuten in die Klinik aber nicht. OP-\u00c4rzte sind es aber, weil sie f\u00fcr die Funktion des OP ausschlaggebend sind und somit \u201edienende Teilhabe am Arbeitsprozess\u201c des Auftraggebers haben.<\/p><p>Ein Notarzt, der mit dem eigenen Auto zum Unfallort f\u00e4hrt, ist selbst\u00e4ndig; wird er aber vom Auftraggeber gefahren, ist er es nicht.<\/p><p>Ein Meister f\u00fcr Veranstaltungstechnik ist von der Musterversammlungsst\u00e4ttenverordnung (MVSt\u00e4ttvO) f\u00fcr Veranstaltungen ab einer bestimmten Besucherzahl vorgeschrieben. Nach selbem Verordnungstext muss dieser unabh\u00e4ngig vom Betreiber des Ortes und vom Veranstalter \u2013 einer von beiden ist \u00fcblicherweise der Auftraggeber &#8211; seine Entscheidungen treffen.<\/p><p>Nach SFV ist er eingebunden, weil der Veranstalter\/Betreiber ohne ihn gar nicht veranstalten kann.<\/p><p>Stuntleute tragen ein hohes Risiko. Sie bestimmen, wie ein Stunt ausgef\u00fchrt wird, wo und mit welchem Equipment. Sie werden dennoch regelm\u00e4\u00dfig als scheinselbst\u00e4ndig eingestuft, weil sie mit einem Teil ihrer Arbeit im Drehplan aufgef\u00fchrt werden.<\/p><p>Interim Manager unterst\u00fctzen Unternehmen in akuten Projekten z.B. in Krisensituationen oder in Fragen des globalen Wettbewerbes. Solche Eins\u00e4tze sind dringend, immer befristet und setzen hohes Expertenwissen voraus. Sobald die Arbeitsweise eines Interim Managers in Teilaspekten der eines Festangestellten \u00e4hnelt, wird Scheinselbst\u00e4ndigkeit aufgrund dienender Teilhabe am Arbeitsprozess durch die DRV unterstellt.<\/p><p>Sogar die Einladung zur Weihnachtsfeier ist seit langem ein Indiz f\u00fcr eine Einbindung in den Betrieb, weil diese auch den Angestellten zukommt. W\u00fcrde der Auftragnehmer Eintritt bezahlen oder an der<\/p><p>Theke abkassiert werden, w\u00e4re das anders.<\/p><p>Man kann als Auftraggeber mit den besten Intensionen, einem klaren und eindeutigen Vertrag und mit klarer Abgrenzung der T\u00e4tigkeit agieren und dennoch kann es sein, dass der Pr\u00fcfer der DRV die Situation anders sieht und auf Scheinselbst\u00e4ndigkeit entscheidet.<\/p><p>Gegen ein solches Urteil der DRV kann nat\u00fcrlich geklagt werden. Das Verfahren zieht sich aber \u00fcber Jahre hin und kostet viel Geld, Zeit und seelische Belastung. Der Ausgang bleibt bis zur Schlussentscheidung ungewiss. Die Richter der Landes- und Bundessozialgerichte orientieren sich an vergangenen Urteilen und an dem, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen will. Daf\u00fcr werden die Rundschreiben der DRV herangezogen, die vergangenen Urteile auslesen und daraus ableiten, wie die Rechtslage wohl sei. Das f\u00fchrt dazu, dass die Selbst\u00e4ndigkeit immer unm\u00f6glicher gemacht wird.<\/p><p>Der Wille der Vertragspartner ist irrelevant. Die H\u00f6he einer Verg\u00fctung muss \u201edeutlich \u00fcber der eines Angestellten liegen\u201c. Sind damit 23 EUR pro Stunde bei Dolmetschern (Auftraggeber sind oft Justizbeh\u00f6rden, Polizei, Gesundheitswesen) gemeint oder 120 EUR pro Stunde bei IT-Fachleuten?<\/p><p>Kriterien, an denen sich Auftraggeber und Auftragnehmer orientieren k\u00f6nnten, gibt es seit \u00fcber 20 Jahren nicht mehr. Es gibt nur Richterrecht, dass sich teilweise widerspricht und daraus abgeleitete Deutungen.<\/p><h3>Fazit<\/h3><p>Um die Wahrscheinlichkeit einer nachtr\u00e4glichen Eingruppierung als \u201eScheinselbst\u00e4ndig\u201c im Rahmen einer Statusfeststellungspr\u00fcfung zu reduzieren, kommt es darauf an, dass zwischen den Vertragspartnern in der Zusammenarbeit &#8222;eine L\u00fccke&#8220; zu erkennen ist.\u00a0<\/p><p>Wer Entscheidungen getroffen hat und \u00fcber die eigene Zeit und das eigene Handeln bestimmt hat ist der Fokus einer Statusfeststellung.<\/p><p>Ein Auftraggeber muss den Entschluss fassen, mit externen Dienstleister:innen arbeiten zu wollen. Die Zusammenarbeit und die Abl\u00e4ufe m\u00fcssen diesem Entschluss angepasst werden und werden in Textform dokumentiert.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statusfeststellung \u2013 Herkunft, Funktionsweise, Ziel, Wirkung Einleitung Scheinselbst\u00e4ndigkeit ist die Beauftragung einer Person mit Auftr\u00e4gen, die in der Ausf\u00fchrung keine selbst\u00e4ndige Arbeit darstellen. Entscheidend sind zwei Punkte: die Einbindung in den Betrieb des Auftraggebenden und die Weisungsgebundenheit des Auftragnehmenden. Es geht um die Beziehung der Vertragspartner zueinander und die Art, ob und wie zusammengearbeitet wird. 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